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Sicherheitsbestimmungen
1. Sicherheitsbestimmungen
1.1 Allgemeines
Beachten Sie die jeweils gültigen Verordnungen und Vorschriften, sowie die
geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Bei evtl. auftretenden Wasserschäden übernehmen wir keine Haftung.
Das zugeführte Wasser muss den Angaben der deutschen Trinkwasserverordnung
entsprechen. Bei Betrieb mit Wasser aus anderen Quellen als dem Trinkwassernetz,
z.B. Brunnen ist vor der Nutzung eine Wasseranalyse durchzuführen, zur Beurtei-
lung, ob das Wasser geeignet ist.
Die Anlage kann, wenn sie abgeschaltet wird, maximal 7 Tage ohne Betrieb
abgestellt werden, ansonsten ist eine Konservierung der Anlage durchzuführen,
bzw. die Anlage muß dann mit klarem Wasser gespült werden.
Der Filtereinsatz des Vorfilters sollte je nach Verschmutzung,
spätestens jedoch alle 6 Monate ausgetauscht werden.
Empfehlung
: Schalten Sie sich einen externen Fehlerstromschalter zwischen die
Stromzufuhr um Gefährdungen durch Überspannungen auszuschließen. Diesen
erhalten Sie im Fachhandlel.
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Von dieser Anlage können Gefahren ausgehen, wenn sie unsachgemäß installiert
wurde, nicht regelmäßig gewartet wird oder nicht zu dem bestimmungsgemäßem
Gebrauch eingesetzt wird.
Die Anlage dient zur Entsalzung von Trinkwasser. Das dabei produzierte Konzentrat
der Umkehrosmoseanlage muss abgeleitet werden.
Nicht einsetzbar zur Bakterienentfernung
Die Anlage ist nicht für den US-amerikanischen Markt bestimmt.
1.3 Lagerfähigkeit
Die Umkehrosmosenanlagen werden im Werk des Herstellers mit einem Herstell-
datum auf dem Typenschild versehen und die Osmosemodule konserviert.
Die Konservierungsflüssigkeit sollte ca. 1x pro Monat erneuert werden, um eine op-
timale Wirkung zu erhalten. Die Anlage ist vor Frost zu schützen. Die Temperatur im
Betriebsraum muss mindestens 5°C betragen (max. 40°C).