7 ENTSORGUNG
Eine umweltgerechte Entsorgung der Kupplung muß gewährleistet sein.
Jedes Teil , Komplett- oder Baugruppen- Teil muß nach Materialgruppen
entsprechend sortiert werden.
Bezüglich der konkreten Entsorgung und der dafür notwendigen Maßnahmen ist
die jeweilige regionale Verwaltungsvorschrift zum Zeitpunkt der Demontage zu
beachten.
REV. F
KAP. 7
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Lesen Sie die folgenden Anweisungen sorgfältig durch:
SEITE
ANHÄNGEKUPPLUNG E 50
EINBAU-, BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG
EINBAU-, BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG