Brennluftversorgung
Thermo H
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Brennluftversorgung
Die Brennluft darf auf keinen Fall Räumen entnommen werden, in
denen sich Personen aufhalten. Die Brennluftansaugöffnung darf nicht
in Fahrtrichtung zeigen. Sie ist so anzuordnen, dass ein Zusetzen durch
Verschmutzung, Schneebewurf und ein Ansaugen von Spritzwasser
nicht zu erwarten ist.
Zulässige Abmessungen der Brennluftansaugleitung:
– Innendurchmesser: 55 mm
– Maximal zulässige Leitungslänge: 5 m ohne Abgasverlängerung
– Maximal zulässiger Gesamtbiegewinkel: 270°
– Gesamtlänge von Brennluftansaug-
und
Abgasleitung max. 5 m
Der Brennlufteintritt darf nicht über dem Abgasaustritt verlegt werden.
Abweichungen sind von Valeo frei zu geben.
HINWEIS:
Kann die Brennluftansaugleitung nicht fallend verlegt werden, so ist an
der tiefsten Stelle eine Wasserablaufbohrung ø 4mm anzubringen.
Es dürfen nur von Valeo freigegebene Luftansaugschläuche verwendet
werden.
Bei Einbau des Heizgerätes in der Nähe des Fahrzeugtankes in einem
gemeinsamen Einbauraum muss die Brennluft aus dem Freien ange-
saugt und das Abgas ins Freie geführt werden. Die Durchbrüche sind
spritzwasserdicht auszuführen.
Liegt das Heizgerät in einem geschlossenen Einbaukasten, ist eine
wirksame Belüftungsöffnung erforderlich:
– Thermo H 160 / 230 / 300 - 30 cm
2
– Thermo H 350 - 40 cm
2
Durch die Kontrolle der CO
2
- Werte ist zu überprüfen, ob die Belüftung
wirksam und ausreichend ist.
Überschreitet die Temperatur im Einbaukasten die zulässige Umge-
bungstemperatur des Heizgerätes (siehe Technische Daten), muss die
Belüftungsöffnung nach Rücksprache mit Valeo vergrößert werden.
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