Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf
Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzu-
führen sind. Bei Geltendmachung eines Mangels im Sinne
der Gewährleistung ist der original Kaufbeleg mit Verkauf-
datum beizufügen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind unsachge-
mäße Anwendungen, wie z. B. Überlastung des Gerätes,
Gewaltanwendung, Beschädigungen durch Fremdeinwir-
kung oder durch Fremdkörper. Nichtbeachtung der
Gebrauchs- und Aufbauanleitung und normaler Verschleiß
sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Verhalten im Notfall
Für einen eventuell eintretenden Unfall sollte immer ein
Verbandskasten nach
DIN 13164
am Arbeitsplatz griffbereit
vorhanden sein. Dem Verbandskasten entnommenes
Material ist sofort wieder aufzufüllen.
Wenn Sie Hilfe anfordern, machen Sie folgende Angaben:
Ort des Unfalls
Art des Unfalls
Zahl der Verletzten
Art der Verletzungen
Leiten Sie die der Verletzung entsprechend notwendigen
Erste- Hilfe-Maßnahmen ein und fordern Sie schnellst
möglich qualifizierte ärztliche Hilfe an. Bewahren Sie den
Verletzten vor weiteren Schädigungen und stellen Sie
diesen ruhig.
Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Pikto-
grammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung aufge-
bracht sind. Eine Beschreibung der einzelnen Bedeutungen
finden Sie im Kapitel „Kennzeichnung“.
Entsorgung der Transportverpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschäden.
Die Verpackungsmaterialien sind in der Regel nach um-
weltverträglichen und entsorgungstechnischen Gesichts-
punkten ausgewählt und deshalb recycelbar.
Das Rückführen der Verpackung in den Materialkreislauf
spart Rohstoffe und verringert das Abfallaufkommen.
Verpackungsteile (z.B. Folien, Styropor) können für Kinder
gefährlich sein.
Es besteht Erstickungsgefahr!
Bewahren Sie Verpackungsteile außerhalb der Reichweite
von Kindern auf und entsorgen Sie sie so schnell wie
möglich.
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam
die Bedienungsanleitung gelesen haben.
Qualifikation
Außer einer ausführlichen Einweisung durch eine sachkun-
dige Person ist keine spezielle Qualifikation für den
Gebrauch des Gerätes notwendig.
Mindestalter
Das Gerät darf nur von Personen betrieben werden, die das
18. Lebensjahr vollendet haben und mit dem Umgang und
der Wirkungsweise vertraut sind. Jugendlichen zwischen 16
und 18 Jahren ist das Arbeiten nur unter Aufsicht eines
Erwachsenen gestattet.
Eine Ausnahme stellt die Benutzung als Jugendlicher dar,
wenn die Benutzung im Zuge einer Berufsausbildung zur
Erreichung der Fertigkeit unter Aufsicht eines Ausbilders
erfolgt.
Schulung
Die Benutzung des Gerätes bedarf lediglich einer entspre-
chenden Unterweisung. Eine spezielle Schulung ist nicht
notwendig.
Inspektion und Wartung (Abb. A+B)
Die folgenden Hinweise gelten für normale
Einsatzbedingungen. Bei erschwerten Bedingungen
wie starkem Staub oder stark harzenden Hölzern sowie
längeren täglichen Arbeitszeiten sind die Intervalle
ensprechend zu verkürzen.
Prüfen Sie vor jedem Arbeitsbeginn:
•
Gashebel
•
Komplette Maschine auf Sicht
•
Sitz des Scherblattes bzw. Schermessers
•
Schärfzustand
•
Führungsschiene auf Abnutzung oder Beschädigung
Prüfen Sie nach Arbeitsende:
die komplette Maschine und führen Sie Reinigungsarbeiten
durch.
Prüfen und Pflegen Sie regelmäßig:
•
Luftfilter (eventuell reinigen)
•
Zündkerze (gegebenenfalls wechseln)
•
Schärfzustand des Schermessers (gut reinigen und ölen)
•
Alle 5 Betriebsstunden Messergetriebe
(Schmiernippel
Abb. A/10)
fetten (mit herkömmlichen Mehrzweckfett).
8
Summary of Contents for TT-HT230B
Page 1: ...BCIE SARL gruuss strooss 28 L 9991 Weiswampach Lot 10 2017 Made in China...
Page 2: ...1 11 10 4 3 8 9 2 7 6...
Page 3: ...B C 180 D E F 3...
Page 16: ......