Garantieschein
Der Garantieschein stellt einen Teil des Zubehörs zum verkauften Produkt des entspre-
chenden Typs dar. Er muss bei jeder Reklamation vorgelegt werden. Wir gewähren unter
der Voraussetzung, dass die Garantiebedingungen eingehalten werden, dem Verbraucher
eine Garantiezeit von
24 Monaten
ab dem Tag des Verkaufs.
De Lieferant gewährt eine Garantiefrist für Funktionstüchtigkeit des die Lieferung bilden-
den Geräts in der durch den Kaufvertrag festgelegten Dauer (d.h. 24 Monate ab dem Kauf
des Produkts), unter der Voraussetzung, dass das Gerät im einschichtigen Betrieb arbei-
tet. Die Garantie umfasst alle aufgrund von Materialfehlern entstandenen Mängel und
Funktionsstörungen. Die Garantieleistung ist durch Einhaltung der Gebrauchsanleitung
und Vornahme der grundsätzlichen Wartung ohne Eingriff in die Konstruktion des Pro-
dukts bedingt. Der Abnehmer behebt während der Garantiezeit die Produktmängel nicht,
sondern gibt sie dem Lieferanten bekannt, mit dem die Vorgehensweise zu ihrer Behe-
bung vereinbart wird. Der Lieferant haftet für keine bei Reparaturen, Teileaustausch usw.
entstandenen Schäden oder Beschädigungen, falls solche nicht entsprechend den Anwei-
sungen in der Gebrauchsanleitung und gemäß den Bedingungen der allgemein verbindli-
chen Sicherheitsvorschriften vorgenommen wurden. Bei Einhaltung der Garantiebedin-
gungen und bei Vorlage des Kaufbelegs und des ordnungsgemäß ausgefüllten Garantie-
scheins behebt der Lieferant kostenlos alle aufgrund von Produktions- oder Materialfeh-
lern verursachten Störungen, sodass das Produkt entsprechen seiner Bestimmung ge-
nutzt werden kann.
Die Garantie umfasst nicht die natürliche Abnutzung der Teile sowie durch mechanische
Beschädigung, unsachgemäße Installation oder Manipulation, Eindringen von Fremdkör-
pern in das Arbeitswerk des Geräts oder durch Naturkatastrophen entstandene Mängel.
Die Garantie umfasst keine aufgrund äußerer Einwirkungen, wie z.B. Störungen im
Stromnetz, Beschädigungen durch Naturkatastrophen, ungeeignete Betriebsbedingungen
oder Einsatz im Widerspruch zur Gebrauchsanleitung entstandenen Mängel. Der Garan-
tieanspruch erlischt ebenfalls bei unbefugtem Eingriff in die Einrichtung durch den Eigen-
tümer oder eine andere Person.
Der Verkäufer ist verpflichtet diesen Garantieschein ordnungsgemäß und vollständig aus-
zufüllen. Ein unvollständig oder unberechtigt ausgefüllter Garantieschein ist ungültig. Die
Garantiezeit verlängert sich um die Dauer der Garantiereparatur des Produkts. Wir emp-
fehlen Ihnen, zusammen mit dem Garantieschein und dem Kaufbeleg auch Dokumente
über erfolgte Reparaturen aufzubewahren.
Falls bei der Reparatur festgestellt wird, dass sich auf den geltend gemachten Mangel die
aufgeführten Garantiebedingungen nicht beziehen, trägt die Reparaturkosten der Kunde.
Produktbezeichnung und -typ:
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Verkaufsdatum:
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Stempel und Unterschrift des Verkäufers:
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Schneeräumschilde VARES
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