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ODER BESONDERE SCHÄDEN HERANGEZOGEN
WERDEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN
ODER WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE,
UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT,
VERLUST GESCHÄFTLICHER INFORMATIONEN,
DATENVERLUST, VERLUST DER PRIVATSPHÄRE,
VERLUST DER VERTRAULICHKEIT; KOSTEN
FÜR DIE ERSETZUNG VON WAREN ODER
ERSATZAUSRÜSTUNG ODER NUTZUNGSAUSFALL
WÄHREND DES AUSTAUSCHS BZW. DER
REPARATUR DES VARJO-PRODUKTS ODER
VARJO-ZUBEHÖRS. SOWEIT GESETZLICH
ZULÄSSIG IST DIE GESAMTGEWÄHRLEISTUNG
VON VARJO UND SEINEN LIEFERANTEN GEMÄSS
DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG
AUF DEN TATSÄCHLICH DURCH SIE FÜR DAS
VARJO-PRODUKT ODER VARJO-ZUBEHÖR
ENTRICHTETEN BETRAG BESCHRÄNKT. DIESE
AUSSCHLUSSBESTIMMUNGEN GELTEN AUCH
FÜR DEN FALL, DASS EINE ABHILFEMASSNAHME
IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT
ODER DASS VARJO VON DER MÖGLICHKEIT
DER SCHADENERSATZFORDERUNGEN IN
KENNTNIS GESETZT WURDE, FÜR SÄMTLICHE
AUS DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG
ENTSTEHENDE ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG
STEHENDE ANSPRÜCHE UNABHÄNGIG VON DER
ART DER MASSNAHME, OB AUFGRUND EINES
VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VON
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINES ANDEREN
GRUNDES ZUR EINLEGUNG VON RECHTSMITTELN,
RECHTLICHER ODER BILLIGKEITSRECHTLICHER
GESICHTSPUNKTE. In einigen Ländern sind
der Ausschluss bzw. die Beschränkung von
Ersatzleistungen für Neben- und Folgeschäden
nicht zulässig, sodass die Beschränkungen oder
Ausschlussbestimmungen gegebenenfalls keine
Anwendung auf Sie finden.
Weder Mitarbeiter oder Vertreter von Varjo noch
von dessen verbundenen Unternehmen oder Dritte
sind befugt, Änderungen, Erweiterungen oder
Ergänzungen der beschränkten Gewährleistung oder
eines Teils dieser Bedingungen vorzunehmen.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Diese beschränkte Gewährleistung unterliegt
dem finnischen Recht; die Wahl gesetzlicher
Bestimmungen ist ausgeschlossen. Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf
findet keine Anwendung. Alle Streitfälle,
Auseinandersetzungen oder Ansprüche, die
sich aus dieser beschränkten Gewährleistung
ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren
nach der Schiedsgerichtsordnung der
finnischen Handelskammer endgültig beigelegt.
Schiedsgerichtsstand ist Helsinki. Die Sprache
des Schiedsgerichts ist Englisch.
6.2 Falls sich herausstellt, dass eine Bestimmung
dieser beschränkten Gewährleistung nach den
Gesetzen eines Landes rechtswidrig, ungültig
oder nicht durchsetzbar ist, so hat dies keinen
Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder
Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen
der beschränkten Gewährleistung.