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Rev. 2 - 06.2012
VELOMBRA SRL BENUTZERHANDBUCH MAGICAL
ART. 9 - GETRIEBEMOTOR (KOMPONENTE)
Garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Der Mechanismus der elektrischen Steuerung wurde
gestestet für 3.000 Zyklen. Dies entspricht der Klasse 1 für die
Beständigkeit bei der Anzahl Zyklen der Motorisierung in der
Norm UNI EN 13561.
Die Betriebsspannung beträgt 220V, der Anschluss ist durch
einen autorisierten Techniker auszuführen.
ART. 10 – SICHERHEIT WÄHREND DES BETRIEBS
Wie in der UNI EN 13561 gekennzeichnet ist, hat die Sicherheit
während des Betriebs die Schneidgefahr aufgrund der
Bewegung der mechanischen Teile zu berücksichtigen.
Diese Gefahr entfällt bei Höhen des Schattenspenders über
2,5 m oder bei Anwendung eines Schrittbetriebstasters in
einer Position, von der aus die Bewegung des Aufwickelrohrs
sichtbar ist.
ART. 11 - VERSCHIEDENE
ZUBEHÖRTEILE
(KOMPONENTEN)
Garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Garantie gültig für alle übrigen Komponenten von MAGICAL,
ausgenommen diejenigen, welche einer gesonderten Garantie
unterliegen.
ART. 12 - REKLAMATIONEN
Nach Art. 1495 Abs. 1 und 1511 Abs. 1 des Codice Civile/
Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeglicher angenommene und
anscheinende Mangel der Ware vom Kunden dem Verkäufer
ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 8 (acht) Tagen
ab Warenerhalt mitzuteilen. Nach Art. 1495 Abs. 1 des Codice
Civile/Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeglicher angenommene
und nicht anscheinende Mangel der Ware vom Kunden dem
Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 8
(acht) Tagen ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen. Dabei
ist ein Foto zum Nachweis des angenommenen Schadens
beizulegen. Beide Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem
Verkäufer unterliegen der Verjährung nach einem Jahr ab Erhalt/
Installation der Ware (Art. 1495 Abs. 2).
Gemäß Art. 1512 des Codice Civile/Bürgerlichen Gesetzbuches
ist jegliche angenommene Betriebsstörung vom Kunden dem
Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 15
(fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen,
andernfalls verfällt die Garantie.
Das Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjährt
innerhalb von sechs Monaten ab Feststellung (Art. 1512 Abs. 1).
Jegliche angenommene Nichtkonformität gemäß Artikel
128 bis 134 des Gesetzerlasses D. Lvo 206 / 2005 (Codice del
Consumo/Verbraucherschutz) ist vom Kunden dem Verkäufer
ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 2 (zwei)
Monaten ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen. Das
Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjährt
innerhalb von 26 Monaten ab dem Datum der fristgerecht
angezeigten Feststellung (Art. 132 Abs. 4 Codice del Consumo/
Verbraucherschutz).
ART. 13 – GEBIETSERWEITERUNG DER GARANTIE
Die oben bezeichneten Garantien sind nur in dem Staat gültig,
in dem der Kunde seinen Rechtssitz hat. Jeder weiterer Staat, in
dem der Kunde mittelbar oder unmittelbar den von Velombra
Srl gelieferten Schattenspender, verkauft, installiert oder
überlässt, ist von der Garantie ausgenommen.
GARANTIE