40 von 70
Rev. 3 - 06.2012
VELOMBRA SRL - BEnuTzERHAnDBuCH - X-TEnSIOn
gARANTIe
ART. 8 – geWebe (KOMpONeNTe)
garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Das serienmäßig eingesetzte Gewebe ist aus besonders
strapazierfähigem Polyester mit der Bezeichnung Dacron, das
normalerweise zur Herstellung von Segeln für die Seefahrt
verwendet wird. Es hat die Eigenschaft, beim Kontakt mit
Feuchtigkeit unverändert zu bleiben, und hat eine besonders
kompakte und widerstandsfähige Struktur. Beachten Sie zur
Gewährleistung einer langen Lebensdauer die Anweisungen
im Kapitel "Wartung".
ART. 9 - geTRIebeMOTOR (KOMpONeNTe)
garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Der Mechanismus der elektrischen Steuerung wurde
gestestet für 3.000 zyklen. Dies entspricht der Klasse 1 für die
Beständigkeit bei der Anzahl zyklen der Motorisierung in der
norm unI En 13561.
Die Betriebsspannung beträgt 220V, der Anschluss ist durch
einen autorisierten Techniker auszuführen.
ART. 10 – sICheRheIT WÄhReND Des beTRIebs
Wie in der unI En 13561 gekennzeichnet ist, hat die Sicherheit
während des Betriebs die Schneidgefahr aufgrund der
Bewegung der mechanischen Teile zu berücksichtigen.
Diese Gefahr entfällt bei Höhen des Schattenspenders über
2,5 m oder bei Anwendung eines Schrittbetriebstasters in
einer Position, von der aus die Bewegung des Aufwickelrohrs
sichtbar ist.
ART. 11 - veRsChIeDeNe zUbehÖRTeILe
(KOMpONeNTeN)
garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Die Garantie ist gültig für alle übrigen Komponenten von
X-TEnSIOn, ausgenommen die einer gesonderten Garantie
unterliegenden Teile.
ART. 12 - ReKLAMATIONeN
nach Art. 1495 Absatz 1 und 1511 Absatz 1 des Codice Civile
Italiano/Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeglicher
angenommene und anscheinende Mangel der Ware vom
Kunden dem Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form
innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Warenerhalt mitzuteilen.
nach Art. 1495 Absatz 1 des Codice Civile Italiano/Italienischen
Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeglicher angenommene und
nicht anscheinende Mangel der Ware vom Kunden dem
Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 8
(acht) Tagen ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen. Dabei
ist ein Foto zum nachweis des angenommenen Schadens
beizulegen. Beide Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem
Verkäufer unterliegen der Verjährung nach einem Jahr ab
Erhalt/Installation der Ware (Art. 1495 Absatz 2).
Gemäß Art. 1512 des Codice Civile Italiano/Italienischen
Bürgerlichen Gesetzbuches ist jegliche angenommene
Betriebsstörung vom Kunden dem Verkäufer ausschließlich in
schriftlicher Form innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem
Datum der Feststellung mitzuteilen, andernfalls verfällt die
Garantie.
Das Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer
verjährt innerhalb von sechs Monaten ab Feststellung (Art.
1512 Absatz 1).
ART. 13 – gebIeTseRWeITeRUNg DeR gARANTIe
Die oben bezeichneten Garantien sind nur in dem Staat gültig,
in dem der Kunde seinen Rechtssitz hat. Jeder weiterer Staat, in
dem der Kunde mittelbar oder unmittelbar den von Velombra
Srl gelieferten Schattenspender, verkauft, installiert oder
überlässt, ist von der Garantie ausgenommen.