Kanallufterhitzer DH-R
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Das Gerät ist in einem sicheren Abstand von den entflammbaren Elementen zu installieren. Der Lufterhitzer darf nicht in unmittelbarer Nähe
von brennbaren und gegen hohe Temperaturen unbeständigen Stoffen montiert werden. Verbindungen, Klemmen oder andere, insbesondere
Kunststoffteile enthaltende Geräte, dürfen in einem Abstand unter 0,5 m von dem Lufterhitzer nicht angebracht werden.
Das Gerät ist so zu installieren, dass die Richtung der Luftströmung mit dem auf dem Gehäuse des Lufterhitzers angebrachten Pfeil
übereinstimmt.
Eine falsche Richtung der Luftströmung führt zum Verlust des von den Temperaturbegrenzer bildeten Übertemperaturschutzes
(die Temperaturfühler sind hinter der letzten Reihe der Heizelemente untergebracht).
Empfohlene Montagereihenfolge in einer Lüftungsanlage (übereinstimmend mit der Richtung der Luftströmung): Luftfilter – Lüfter –
Lufterhitzer.
Abb.4
Empfohlene Montagereihenfolge
Es wird empfohlen einen Mindestabstand von drei Kanalbreiten zwischen dem Einlauf und den Anlageteilen, wie Krümmer, Reduzierstücke
Lüfter einzuhalten.
Es wird empfohlen dass der Kanalfühler mindestens 1 Meter von dem Auslauf des Lufterhitzers angebracht wird.
Der Lufterhitzer soll so befestigt werden, dass die auf dem Gehäuse befindliche „RESET”-Drucktaste sichtbar und zugänglich ist.
Nach der mechanischen Aufstellung des Lufterhitzers ist der elektrische Anschluss vorzunehmen.
Nach beendeter Aufstellung muss gewährleistet sein, dass sich im Lufterhitzer sowie in seiner Nähe keine Fremdkörper befinden (z.B.
Montageelemente, Werkzeug) und der Lufterhitzer entsprechend gesichert ist (z.B. die Abdeckung ist geschlossen und abgesichert, die
Verbindungselemente und die Stopfbüchsen sind angezogen).
3.2 Hinweise betreffend den elektrischen Anschluss
Der Lufterhitzer sowie das Versorgungsnetz sind gemäß den im jeweiligen Land geltenden Rechtsvorschriften zu sichern.
Der elektrische Anschluss ist gemäß dem Schaltplan (Abb.5) durchzuführen.
Es sind ein Schutztrenner mit einem Isolationsabstand von mindestens 3mm, ein Kurzschlussschutz sowie ein Schutz gegen die Folgen von
Phasenasymmetrie einzusetzen.
Es sind entsprechende Stromschlagschutzmaßnahmen zu verwenden. Der Lufterhitzer ist an eine
Erdungsanlage mittels des dazu vorgesehenen, in der Anschlussdose befindlichen, Erdungspunktes (PE), anzuschließen.
Der Lufterhitzer ist mit einer doppelten Temperaturabsicherung ausgestattet, die durch zwei nacheinander geschaltete
Temperaturbegrenzer gebildet ist. Die Ausgänge der Temperaturbegrenzer sind an die Klemmleiste ausgeführt (das Ansprechen der
Temperaturbegrenzer bewirkt die Öffnung der Schutzschaltung). Erforderlich ist der Einsatz von einer Trennschaltung (z.B. durch ein Schütz
oder ein Relais), zur Unterbrechung der Stromversorgung des Lufterhitzers sowie optional zur Überhitzungsanzeige im Augenblick des
Ansprechens vom beliebigen Temperaturbegrenzer.
Die Anschlussschaltung soll das Abschalten des Lufterhitzers beim Ausschalten des Lüfters, bei einer Unterbrechung der Luftströmung durch
den Erhitzer oder bei einer Geschwindigkeitssenkung der durch den Erhitzer strömenden Luft unter 1,5 m/s gewährleisten.
Spannung und Frequenz des Stromversorgungsnetzes des Lufterhitzers müssen mit den auf dem Typenschild angegebenen Werten
übereinstimmen.
Die elektrischen Leitungen sollen an den Lufterhitzer durch die Stopfbuchsen zugeführt werden. Die Leitungen müssen so verlegt werden,
dass sie das Metallgehäuse des Gerätes unmittelbar nicht berühren sowie dass die Flüssigkeit (z.B. zufällige Kondensation vom Wasserdampf)
über sie zur Anschlussdose nicht herunterfließt.
Der Aderquerschnitt der Leitungen soll gemäß den in Polen geltenden Normen und Vorschriften, angepasst an die Leistung des Lufterhitzers
ausgewählt werden.
Der Anschlussdosendeckel ist zur Einhaltung der galvanischen Kontinuität der PE-Schutzleitung mit dem Gehäuse mittels einer Leitung
verbunden. Diese Leitung darf unter keinen Umständen beseitigt werden!
ACHTUNG!
FÜR DEN BETRIEB DES LUFTERHITZERS IST DER ANSCHLUSS EINES EXTERNEN NTC-TEMPERATURFÜHLERS
UNENTBEHRLICH – EINZELHEITEN IN DEN RICHTLINIEN ZUR STEUERUNG 3.3.