• Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz
des Personals sowie den sicheren und störungsfreien Betrieb des Gerätes. Darüber hinaus sind am
Gerät befindliche Piktogramme, Schilder und Beschriftungen zu beachten und in ständig lesbarem
Zustand zu halten.
1. Allgemeines
• Das Gerät ist zum Zeitpunkt seiner Entwicklung und Fertigung nach geltenden, anerkannten Regeln
der Technik gebaut und gilt als betriebssicher. Es können vom Gerät jedoch Gefahren ausgehen, wenn
es von nicht fachgerecht ausgebildetem Personal, unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß,
verwendet wird. Jede Person, die mit Arbeiten am oder mit dem Gerät beauftragt ist, muss daher die
Betriebsanleitung vor Beginn der Arbeiten gelesen und verstanden haben.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder Umbauten am Gerät sind untersagt.
• Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungshinweise am Gerät sind stets in gut lesbarem Zustand
zu halten. Beschädigte Schilder oder Aufkleber müssen sofort erneuert werden.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche sind unbedingt einzuhalten.
• Der Wagenheber darf ausschließlich auf hartem, ebenem Boden eingesetzt werden.
Fahrzeug immer durch Bremskeile fixieren.
• Unter der angehobenen Last ist Arbeiten nur bei geeigneter Abstützung zulässig.
2. Verantwortung des Betreibers
• Die Betriebsanleitung stets in unmittelbarer Nähe des Geräts aufbewahren.
• Gerät nur in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand betreiben.
Wenn der Hebemechanismus ruckartig und/oder unruhig reagiert, ist das Gerät
außer Betrieb zu nehmen und zu überprüfen.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei erreichbar vorhalten und regelmäßig prüfen.
• Neben den Arbeitssicherheits-Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für den Einsatzbereich des
Gerätes allgemein gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften zu beachten
und einzuhalten.
• Für den Gebrauch und die Reparatur des Gerätes ist besonderes Fachwissen und/oder eine geeignete
Ausbildung erforderlich.
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Betriebssicherheit ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend der Angaben in der
Betriebsanleitung gewährleistet. Neben den Arbeitssicherheits-Hinweisen in dieser Betriebsanleitung
sind die für den Einsatzbereich des Gerätes allgemein gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutz-Vorschriften zu beachten und einzuhalten.
• Die Benutzung und Wartung muss immer entsprechend den lokalen staatlichen Landes- oder
Bundesbestimmungen erfolgen.
• Der Wagenheber dient zum einseitigen Heben von Pkw.
• Die zulässige Maximallast entnehmen Sie bitte der Tabelle Technische Daten
• Unter Last darf der Wagenheber nicht bewegt/gefahren werden.
• Überlastung kann zum Ausfall des hydraulischen Systems und zu Körper-,
Gesundheits- und Sachschäden führen.
• Der unsachgemäße Gebrauch des ViGOR-Wagenhebers oder der Gebrauch nicht
entsprechend der Sicherheitshinweise kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
• Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige
Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind ausgeschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
ViGOR GmbH
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Am Langen Siepen 13-15 • 42857 Remscheid • Germany
[
+49 (0) 21 91 / 97 95 •
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+49 (0) 21 91 / 97 96 00 •
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info@vigor-equipment.com •
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