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Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte für einen optima-
len Schutz des Personals sowie den sicheren und störungsfreien Betrieb des Wagens.
Zusätzlich beinhalten die einzelnen Kapitel kon krete, mit Symbolen gekennzeichnete Sicher heits -
hinweise zur Abwendung unmittelbarer Gefahren. Darüber hinaus sind am Wa gen befindliche
Piktogramme, Schilder und Be schrif tungen zu beachten und in ständig lesbarem Zustand zu halten.
1. Allgemeines
• Der Wagen ist zum Zeitpunkt seiner Ent wick lung und Fertigung nach geltenden, anerkannten
Regeln der Technik gebaut und gilt als betriebssicher. Es können vom Wagen jedoch Gefah-
ren ausgehen, wenn er von nicht fachgerecht ausgebildetem Per sonal, unsachgemäß oder
nicht bestimmungsgemäß, verwendet wird. Jede Per son, die mit Arbeiten am oder mit dem
Wagen beauftragt ist, muss daher die Betriebsanleitung vor Beginn der Arbeiten gelesen
und verstanden haben.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder Umbauten am Wagen sind untersagt.
• Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungs hin weise am Wagen sind in stets gut lesbarem
Zustand zu halten. Beschädigte Schilder oder Aufkleber müssen sofort erneuert werden.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche sind unbedingt einzuhalten.
2. Verantwortung des Betreibers
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer Nähe des Wagens aufbewahren.
• Wagen nur in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei er reich bar vorhalten und regelmäßig prüfen.
• Neben den Arbeitssicherheits-Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für den
Einsatzbereich des Wagens allgemein gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften zu beachten und einzuhalten.
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend der
An gaben in der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die Benutzung und Wartung von Werkstatt wagen muss immer entsprechend den lokalen
staatlichen Landes- oder Bundes bestim mungen erfolgen.
• Der Werkstattwagen dient der Lagerung und dem Transport von Handwerkzeugen. Zweck ist
die unmittelbare Verfügbarkeit an jedem Arbeitsplatz. Unter normalen Werkstatt bedingungen
ist der Wagen auf unterschiedlichen Bodenbelägen einsetzbar.
• Jede über die bestimmungsgemäße Verwen dung hinausgehende und/oder andersartige
Verwendung des Wagens ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Wagens sind ausgeschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
Wird der Wagen abgestellt, ist immer die Bremse der Lenkrolle zu arretieren. Dies gilt
insbesondere auf unebenen oder schrägen Untergründen. Bei Nichtbeachtung
besteht erhebliche Verletzungsgefahr!
• Die Schubladen sind
immer zu verriegeln
, wenn der Wagen bewegt wird –
auch bei kurzen Wegen! Unbeabsichtigtes Öffnen während des Fahrens kann den Wagen
zum Kippen bringen und Personen oder Gegenstände im Umfeld gefährden.
• Jede Schublade ist mit 25 kg belastbar. Überlastung beeinflusst die Leichtgängigkeit. Bei
dauerhafter Überlastung ist der Ausfall der Funktion wahrscheinlich.
2 Zu Ihrer Sicherheit
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