DE
Der Mindestabstand zwischen den verschiedenen Geräteteilen und der eingebauten
Struktur darf nicht weniger als 75 mm betragen. (Abb. 1a).
Bei allen beschriebenen Situationen in Bezug auf die Lüftungsöffnungen ist es nur
zulässig, dass der Mindestabstand von 75 mm auf den Seiten nicht eingehalten
wird.
Die für die IM-XT-Version vorzusehenden Lüftungsöffnungen sind:
•
Der vordere Teil der Frontplatte muss völlig frei bleiben, da es sowohl einen
Lufteinlass als auch einen Luftauslass gibt (Abb. 1c).
Der Mindestabstand zwischen den verschiedenen Geräteteilen und der
eingebauten Struktur darf nicht weniger als 75 mm betragen. (Abb. 1c)
Bei allen beschriebenen Situationen in Bezug auf die Lüftungsöffnungen ist es
nur zulässig, dass der Mindestabstand von 75 mm auf den Seiten nicht
eingehalten wird.
Abbildung 1c - Belüftungsrichtung Lufteinlass / Luftauslass