Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den
Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung
grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der
Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Recycling der Transportverpackung und des Altgerätes
Die Verpackung schützt das Gerät gegen Transportschäden. Die verwendeten Materialien sind nicht
umweltschädlich und zum Recycling geeignet. Entscheiden Sie sich für eine umweltfreundliche
Entsorgung der Verpackung. Ihr Gerät enthält auch viele wiederverwertbare Materialien.
Gebrauchte Geräte müssen daher vom Restmüll getrennt werden. Das Recycling der von Ihrem Hersteller
organisierten Altgeräte erfolgt auf diese Weise unter besten Bedingungen. Für das Recycling Ihres
Geräts verweisen wir auf die geltenden europäischen Richtlinien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach der nächstgelegenen Sammelstelle für Ihr Altgerät.
Stellen Sie sicher, dass Altgeräte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
Recycling von Batterien
Entsorgen Sie Batterien nicht im normalen Hausmüll. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach der
nächstgelegenen Sammelstelle für Batterien. Stellen Sie sicher, dass Batterien außerhalb der Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden.
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist
deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle
abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für
Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind durch dieses
Zeichen, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt
werden dürfen, gekennzeichnet.
NACH ABLAUF DER LEBENSDAUER IST DAS GERÄT GETRENNT ZU ENTSORGEN.
DAS GERÄT DARF NICHT ALS UNSORTIERTER STÄDTISCHER ABFALL ENTSORGT
WERDEN.