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9. ENTSORGUNG
a) Allgemein
Das Produkt gehört nicht in den Hausmüll.
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebens-
dauer gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Entnehmen Sie evtl. eingelegte Batterien und entsor-
gen Sie diese getrennt von dem Produkt.
b) Entsorgung von gebrauchten Batterien
Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich (Batterieverordnung) zur
Rückgabe aller gebrauchten Batterien verpflichtet; eine Entsor-
gung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien sind mit nebenstehendem
Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot der Ent-
sorgung über den Hausmüll hinweist. Die Bezeichnun-
gen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd
= Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien können Sie unentgeltlich bei den
Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort
abgeben, wo Batterien verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten
Ihren Beitrag zum Umweltschutz!