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• Bei Arbeiten mit Netzgeräten ist das Tragen von metallischem oder leitfähigem
Schmuck wie Ketten, Armbändern, Ringen o.ä. verboten.
• Netzgeräte sind nicht für die Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen.
• Bei der Reihenschaltung der Ausgänge mehrerer Netzgeräte werden lebensge-
fährliche Spannungen (> 35 VDC) erzeugt.
• Lüftungsschlitze von Netzgeräten dürfen nicht abgedeckt werden! Die Kühlung der
Geräte erfolgt überwiegend durch Konvektion.
• Netzgeräte und die angeschlossenen Verbraucher dürfen nicht unbeaufsichtigt
betrieben werden. Es sind Maßnahmen zum Schutz und der Sicherung der ange-
schlossenen Verbraucher gegenüber Wirkungen der Netzgeräte /z.B. Überspan-
nungen Ausfall des Netzgerätes) und der von den Verbrauchern selbst ausgehen-
den Wirkungen und Gefahren (z.B. unzulässig hohe Stromaufnahme) zu treffen.
• Im Fehlerfall können Netzgeräte Spannungen über 50 V Gleichspannung abgeben,
von welchen Gefahren ausgehen, auch dann, wenn die angegebenen Ausgangs-
spannungen der Geräte niedriger liegen.
• Bei Arbeiten unter Spannung darf nur dafür ausdrücklich zugelassenes Werkzeug
verwendet werden.
• Der 2-polige Anschlußstecker am Netzgeräteausgang darf nicht verändert / umge-
baut werden.
• Das Verlegen metallisch blanker Leitungen und Kontakte ist zu vermeiden. Alle
diese Stellen sind durch geeignete, schwer entflammbare Isolierstoffe oder andere
Maßnahmen abzudecken und dadurch vor direkter Berührung zu schützen. Auch
die elektrisch leitenden Teile der angeschlossenen Verbraucher sind durch ent-
sprechende Maßnahmen vor direkter Berührung zu schützen.
• Wenn anzunehmen ist dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist, so ist
das Gerät außer Betrieb zu setzen und gegen unbeabsichtigten Betrieb zu sichern.
Es ist anzunehmen, daß ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist, wenn
- das Gerät sichtbare Beschädigungen aufweist,
- das Gerät nicht mehr arbeitet und
- nach längerer Lagerung unter ungünstigen Verhältnissen oder
- nach schweren Transportbeanspruchungen.
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