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ps 3.21
PRüFuNG deS GeRäTeS NAcH deN RIcHTLINIeN
FüR FLüSSIGKeITSSTRAHLeR (SPRITzGeRäTe) deR
BeRuFSGeNoSSeNScHAFTeN.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige
daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme
hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
WIcHTIGeR HINWeIS zuR PRoduKTHAFTuNG
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet der Hersteller
nur dann für sein Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller stammen oder
von diesem freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß montiert und
betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung
ganz oder teilweise entfallen; in extremen Fällen kann von den zuständigen
Behörden (Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch
des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die Gewähr, dass
alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
3+2 JAHRe GARANTIe PRoFeSSIoNAL FINISHING
Wagner Profi-Garantie
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt)
werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen
der Wagner Qualitätssicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem
gewerblichen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisierten
Fach-handel erworben hat (im folgenden „Kunde“ genannt), eine erweiterte
Garantie für die im Internet unter www.wagner-group.com/profi-guarantee
aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht
eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt
oder Einzelteile hier-von ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät
gegen Erstattung des Kaufpreises zurückge-nommen wird. Die Kosten für
Material und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch oder
gleichzusetzender Beanspru-chung wie insbesondere Schichtbetrieb oder bei
Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten
Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften Produkte
verlängert sich die Garan-tiezeit um 24 Monate, wenn der Käufer diese Geräte
innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Lie-ferung durch den autorisierten
Fachhandel entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/profi-
guarantee. Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-
Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist
nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzu-
gebenden Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder
verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und aus der
Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder
Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens
jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte Fachhändler,
welcher das Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die Garantieansprüche
können aber auch bei unserer der in der Bedie-nungsanleitung genannten
Servicedienststellen geltend gemacht werden. Das Produkt muss zusam-
men mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und
der Produktbezeichnung ent-halten muss, frei eingesandt oder vorgelegt
werden. Zur Inanspruchnahme der Garantieverlängerung muss zusätzlich das
Garantiezertifikat beigefügt werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des
Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche
entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt der
Kunde.
4. Ausschluss der Garantie
Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden
- für Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen, natürlichen
Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf einen
gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Ver-schleiß
zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Kabel, Ventile,
Packungen, Düsen, Zylinder, Kolben, Medium führende Gehäuseteile,
Filter, Schläuche, Dichtungen, Rotoren, Statoren, etc.. Schäden durch
Verschleiß werden insbesondere verursacht durch schmirgeln-de
Beschichtungsstoffe, wie beispielsweise Dispersionen, Putze, Spachtel,
Kleber, Glasuren, Quarzgrund.
- bei Fehlern an Geräten, die auf Nichtbeachtung von
Bedienungshinweisen, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den
Käufer oder durch Dritte, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,
anomale Umweltbedingungen, un-geeignete Beschichtungsstoffe,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sachfremde
Betriebsbedingungen, Betrieb mit falscher Netzspannung/ -Frequenz,
Überlas-tung oder mangelnde Wartung oder Pflege bzw. Reinigung
zurückzuführen sind.
- bei Fehlern am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-,
Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Wagner-
Originalteile sind.
- bei Produkten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen wurden.
- bei Produkten mit entfernter oder unlesbar gemachter Seriennummer
- bei Produkten, an denen von nicht autorisierten Personen
Reparaturversuche durchgeführt wurden.
- bei Produkten mit geringfügigen Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Geräts
unerheblich sind.
- bei Produkten, die teilweise oder komplett zerlegt worden sind.
5. ergänzende Regelungen
Obige Garantien gelten ausschließlich für Produkte, die in der EU, GUS,
Australien vom autorisierten Fachhandel gekauft und innerhalb des
Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu
Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns
abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und
Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch
entstehen, sind außer im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes
aus-geschlossen.
Mängelhaftungsansprüche gegen den Fachhändler bleiben unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht Die Vertragssprache ist deutsch. Im
Fall, dass die Bedeutung des deutschen und eines ausländischen Textes dieser
Garantie voneinander abweichen, ist die Be-deutung des deutschen Textes
vorrangig.
J. Wagner GmbH
division Professional Finishing
otto Lilienthal Strasse 18
88677 markdorf
Bundesrepublik deutschland
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