ProSpray 39 Select
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Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der Berufsgenossenschaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem
freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden
(Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
3+2 Jahre Garantie Professional Finishing
Wagner Profi-Garantie
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt)
werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen
der Wagner Qualitätssicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem
gewerblichen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisierten
Fach-handel erworben hat (im folgenden „Kunde“ genannt), eine erweiterte
Garantie für die im Internet unter www.wagner-group.com/profi-guarantee
aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht
eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt
oder Einzelteile hier-von ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät
gegen Erstattung des Kaufpreises zurückge-nommen wird. Die Kosten für
Material und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch oder
gleichzusetzender Beanspru-chung wie insbesondere Schichtbetrieb oder bei
Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten
Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften Produkte
verlängert sich die Garan-tiezeit um 24 Monate, wenn der Käufer diese
Geräte innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Lie-ferung durch den
autorisierten Fachhandel entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen
regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/profi-
guarantee. Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-
Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung
ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort
einzu-gebenden Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder
verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und aus
der Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder
Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens
jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte
Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die
Garantieansprüche können aber auch bei unserer der in der Bedie-
nungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht
werden. Das Produkt muss zusam-men mit dem Original-Kaufbeleg, der
die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung ent-halten
muss, frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der
Garantieverlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat beigefügt
werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des
Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche
entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt
der Kunde.
4. Ausschluss der Garantie
Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden
- für Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen, natürlichen
Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf einen
gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Ver-schleiß
zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Kabel, Ventile,
Packungen, Düsen, Zylinder, Kolben, Medium führende Gehäuseteile,
Filter, Schläuche, Dichtungen, Rotoren, Statoren, etc.. Schäden durch
Verschleiß werden insbesondere verursacht durch schmirgeln-
de Beschichtungsstoffe, wie beispielsweise Dispersionen, Putze,
Spachtel, Kleber, Glasuren, Quarzgrund.
- bei Fehlern an Geräten, die auf Nichtbeachtung von
Bedienungshinweisen, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den
Käufer oder durch Dritte, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,
anomale Umweltbedingungen, un-geeignete Beschichtungsstoffe,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sachfremde
Betriebsbedingungen, Betrieb mit falscher Netzspannung/ -Frequenz,
Überlas-tung oder mangelnde Wartung oder Pflege bzw. Reinigung
zurückzuführen sind.
- bei Fehlern am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-,
Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Wagner-
Originalteile sind.
- bei Produkten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen wurden.
- bei Produkten mit entfernter oder unlesbar gemachter
Seriennummer
- bei Produkten, an denen von nicht autorisierten Personen
Reparaturversuche durchgeführt wurden.
- bei Produkten mit geringfügigen Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Geräts
unerheblich sind.
- bei Produkten, die teilweise oder komplett zerlegt worden sind.
5. Ergänzende Regelungen
Obige Garantien gelten ausschließlich für Produkte, die in der EU, GUS,
Australien vom autorisierten Fachhandel gekauft und innerhalb des
Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu
Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns
abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und
Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch
entstehen, sind außer im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes
aus-geschlossen.
Mängelhaftungsansprüche gegen den Fachhändler bleiben
unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht Die Vertragssprache ist deutsch. Im
Fall, dass die Bedeutung des deutschen und eines ausländischen Textes
dieser Garantie voneinander abweichen, ist die Be-deutung des deutschen
Textes vorrangig.
J. Wagner GmbH
Division Professional Finishing
Otto Lilienthal Strasse 18
88677 Markdorf
Bundesrepublik Deutschland
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