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Allgemeines
1.1
Kennzeichnung der Modelle
Modelle:
Handspritzpistolen PILOT III F, III F-MP, III K
Typ:
PILOT III F
Fließbecher
V 10 301
PILOT III F
Materialanschluss
V 10 302
PILOT III F
Saugbecher
V 10 303
PILOT III F-MP Fließbecher
V 10 310
PILOT III F-MP Materialanschluss
V 10 311
PILOT III K
Fließbecher
V 10 351
PILOT III K
Materialanschluss
V 10 352
Hersteller:
WALTHER Spritz- und Lackiersysteme GmbH
Kärntner Str. 18-30
D-42327 Wuppertal
Tel.: +202 / 787-0
Fax: +202 / 787-2217
www.walther-pilot.de • Email: info@walther-pilot.de
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Handspritzpistolen PILOT III F sowie -MP dienen ausschließlich der Verarbeitung
spritzbarer Medien, wie z.B.:
•
Lacke und Farben
•
Fette, Öle und Korrosionsschutzmittel
•
Keramikglasuren
•
Beizen
Da sämtliche materialführenden Teile aus Edelstahl-rostfrei gefertigt sind, können
wasserhaltige Materialien verspritzt werden.
Die Handspritzpistole PILOT III K ist speziell zum Kleberauftrag vorgesehen.
Sind die Materialien, die Sie verspritzen wollen, hier nicht aufgeführt, wenden Sie
sich bitte an WALTHER Spritz- und Lackiersysteme GmbH, Wuppertal.
Die spritzbaren Materialien dürfen lediglich auf Werkstücke bzw. Gegenstände auf-
getragen werden.
Die Temperatur des Spritzmaterials darf 43°C grundsätzlich nicht überschreiten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, dass alle Hinweise und
Angaben der vorliegenden Betriebsanleitung gelesen, verstanden und beachtet
werden.
Das Gerät erfüllt die Explosionsschutz-Forderungen der Richtlinie 94 / 9 EG (ATEX)
für die auf dem Typenschild angegebene Explosionsgruppe, Gerätekategorie, und
Temperaturklasse.
Beim Betreiben des Gerätes sind die Vorgaben dieser Betriebsanleitung unbedingt
einzuhalten. Die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind einzu-
halten.
Die Angaben auf den Geräteschildern bzw. die Angaben in dem Kapitel technische
Daten sind unbedingt einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden. Eine
Überlastung des Gerätes muss ausgeschlossen sein.
Das Gerät darf in explosionsgefährdeten Bereichen nur nach Maßgabe der zustän-
digen Aufsichtsbehörde eingesetzt werden.
Der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. dem Betreiber obliegt die Festlegung
der Explosionsgefährdung (Zoneneinteilung).
Es ist betreiberseitig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle technischen Daten und
die Kennzeichnung gemäß ATEX mit den notwendigen Vorgaben übereinstimmen.
Bei Anwendungen, bei denen der Ausfall des Gerätes zu einer Personengefährdung
führen könnten, sind betreiberseitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorzu-
sehen.
Falls im Betrieb Auffälligkeiten erkannt werden, muss das Gerät sofort stillgesetzt
werden und es ist mit WALTHER Spritz- und Lackiersysteme Rücksprache zu halten.
Erdung / Potentialausgleich
Es muss sichergestellt werden, dass die Spritzpistole über einen leitfähigen
Luftschlauch ausreichend geerdet ist (maximaler Wiederstand 10
6
Ω
).
1.3
Sachwidrige Verwendung
Die Spritzpistole darf nicht anders verwendet werden, als es im Abschnitt
bestim-
mungsgemäße Verwendung
geschrieben steht. Jede andere Verwendung ist sach-
widrig. Zur sachwidrigen Verwendung gehören z.B.:
•
das Verspritzen von Materialien auf Personen und Tiere
•
das Verspritzen von flüssigem Stickstoff.
2
Sicherheitshinweise
2.1
Kennzeichnung der Sicherheitshinweise
Warnung
Das Piktogramm und die Dringlichkeitsstufe “
Warnung
“ kennzeichnen eine mögliche
Gefahr für Personen.
Mögliche Folgen: schwere oder leichte Verletzungen.
Achtung
Das Piktogramm und die Dringlichkeitsstufe “
Achtung
“ kennzeichnen eine mögliche
Gefahr für Sachwerte.
Mögliche Folgen: Beschädigung von Sachen.
Hinweis
Das Piktogramm und die Dringlichkeitsstufe “
Hinweis
“ kennzeichnen zusätzliche
Informationen für das sichere und effiziente Arbeiten mit der Spritzpistole.