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Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter
dem Ofen sowie von der Feuerraumöffnung
50 cm
nach Vorne und
30 cm
seitlich
durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder
einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG!
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden
sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Ver-
bindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Querschnitt
haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m
sollen zum Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmege-
schützt oder senkrecht geführt sind, sollen nicht länger als
einen Meter sein.
Es
sind die Forderungen der Feuerungsverordnung
(FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den
Schornstein die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und
der DIN EN 15287 zu beachten. Verbindungstücke müssen
nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das
Maß
X
(Abstand zu brennbaren Baustoffen / Materialien)
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes
eingehalten werden.
ACHTUNG!
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame Höhe
unter 4m, bei Mehrfachbelegung 5m liegt, sollte vermieden werden. Ausschlagge-
bend dazu ist die Berechnung nach EN 13384. / Daten zur Schornsteinberechnung
Kapitel 3. /
An dem zum Anschluss des Ofens vorgesehenen Schornstein dürfen höchstens
zwei weitere Feuerstätten angeschlossen sein.
X
Bild 4
In der Regel kann der Ofen mit einen
Bogen direkt an den Schornstein
angeschlossen werden.
Bei geringem Schornsteinzug sollte der
Ofen durch ein Senkrechtes Abgasrohr,
dass als Anlaufstrecke dient, mit dem
Schornstein verbunden werden.
Bild 5