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Allgemeine Hinweise zum Thema raumluftabhängiger bzw. raumluftunabhängiger
Betrieb:
Der Ofen wird standardseitig als raumluftabhängiger Kaminofen geliefert. D.h. der Ofen
entnimmt die gesamte Verbrennungsluft über den zentralen Luftansaugstutzen auf der
Rückseite aus dem Aufstellraum. Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (bei
Volllast ca. 25m³/h) ist zwingend notwendig.
In
Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen
(z.B. kontrollierte Be- und Entlüf-
tungsanlagen, Dunstabzug o.ä.) ist somit in Deutschland der §4 der Feuerungsverordnung
(FeuVO) maßgeblich. Die Abgasführung muss durch besondere Sicherheitseinrichtungen
überwacht werden (z.B. über einen zugelassenen Differenzdruckwächter)
oder
bei Ver-
wendung einer Lüftungsanlage muss diese sicherstellen, dass keine größeren Unterdrücke
als 4 Pa im Aufstellraum gegenüber dem Freien auftreten und die die notwendige Verbren-
nungsluft (ca. 25 m
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/h) für die Feuerstätte zusätzlich zuführt.
Bitte beachten Sie immer – in Absprache mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfe-
ger – die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln. Für Änderungen nach Druckle-
gung dieser Anleitung können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen behalten wir
uns vor.
Die o.g. Sicherheitseinrichtungen ersetzen keine fachhandwerkliche Planung und
Auslegung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung.
Im Rahmen der Abnahme hat der Bezirksschornsteinfegermeister die ausreichende Ver-
brennungsluftversorgung / Gesamtinstallation zu prüfen.
1.6
Elektro-Anschluss
Die Herde sind mit einem Elektroanschluss für die Bratrohrbeleuchtung ausgestattet. Das
Anschlusskabel befindet sind an der Rückseite des Herdes. Dieser Anschluss muss von
einem Elektro-Fachmann nach den gültigen Richtlinien durchgeführt werden! Netzspan-
nung AC 230 V.
1.7
Sicherheitsabstände
Die Sicherheitsabstände von brennbaren Gegenständen und von tragenden Wänden aus
Stahlbeton, sowie Stellwänden, die aus brennbaren Baustoffen hergestellt oder mit brenn-
baren Baustoffen verkleidet sind, sind einzuhalten:
Unterhalb der Herdplatte (von Oberkante Herd bis Fußboden)
A ≥
600 mm
B ≥
25 mm
C ≥
80 mm*
Oberhalb der Herdplatte (Strahlungsbereich der Herdplatte)
A ≥
600 mm
B ≥
600 mm
C ≥
80 mm*
*Bei Verwendung einer 80 mm dicken, feuerfesten Calciumsilikatplatte kann der Abstand
auf 0 mm reduziert werden.
Eventuell über dem Gerät angebrachte brennbare Gegenstände sind in angemessener
Entfernung zu halten. Der Mindestabstand beträgt
800 mm
.