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Boden vor dem Herd
Fußböden aus brennbarem Material, wie z.B. Teppich, Parkett, Laminat, Kunststoff oder
Kork, müssen vor dem Herd bzw. von der Feuerraumöffnung aus
500 mm
nach vorne und
300 mm
seitlich durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein,
Glas oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
1.8
Schornsteinanschluss
Der für den Anschluss vorgesehene Schornstein muss bis mind. 400°C belastbar sein.
ACHTUNG:
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige
Bezirksschornsteinfegermeister / Bezirksbeauftragte zu Rate zu
ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und
dicht verbunden sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquer-
schnitt hineinragen. Das Verbindungsstück zwischen Herd und
Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben wie der Rohrstutzen
am Gerät. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollten zum
Schornstein hin um 10
Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder senkrecht
geführt sind, sollen nicht länger als 1 Meter sein.
Es sind die Forderungen der Feuerungsverordnung (FeuVO), die
jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den Schornstein die DIN
4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und der DIN EN 15287 zu beachten.
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