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Wichtige Hinweise zum Thema raumluftabhängiger bzw. raumluftunabhängiger Be-
trieb:
(gültig für Deutschland. Stand Januar 2013)
Punkt 1: Die Herde sind als raumluftabhängige Herde nach EN 12815 geprüft. Die Herde
entnehmen die gesamte Verbrennungsluft über den zentralen Luftansaugstutzen aus dem
Aufstellraum. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung angeschlossen
werden. Auch mit dieser dichten Luftzuführung erfüllen die Herde nicht die Anforderungen
an einen raumluftunabhängigen Betrieb.
Punkt 2: In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen (z.B. kontrollierte Be- und
Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä.) ist somit in Deutschland der §4 der Feuerungsver-
ordnung (FeuVO) maßgeblich. Hier ist u.a. festgelegt, dass der Ofen und raumlufttechni-
sche Anlage gegenseitig zu überwachen sind (z.B. über einen Differenzdruckwächter), der
im Störfall (bei Auftreten von mehr als 4 Pa Unterdruck) die Lüftungsanlage abschaltet
oder eine Lüftungsanlage einzubauen ist, die eine Zulassung für Festbrennstofffeuerungen
hat und dem Aufstellraum die notwendige Verbrennungsluft (ca. 20 m
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/h) für die Feuerstät-
te zusätzlich zuführt.
Punkt 3: Bitte beachten Sie immer – in Absprache mit Ihrem zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister – die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln. Für Änderungen
nach Drucklegung dieser Anleitung können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen
behalten wir uns vor.
1.6
Elektro-Anschluss
Die Herde sind mit einem Elektroanschluss für die Bratrohrbeleuchtung ausgestattet. Das
Anschlusskabel befindet sind an der Rückseite des Herdes. Dieser Anschluss muss von
einem Elektro-Fachmann nach den gültigen Richtlinien durchgeführt werden! Netzspan-
nung AC 230 V.
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Brennraum