WP01_1_2010_de_en_fr_it_V10.doc
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8.1 Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder
auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von
mindestens 80 cm
(Maß A),
gemessen ab Vorder-
kante Feuerraumöffnung, eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf
40
cm
(Maß B)
, wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu schützende Bauteil montiert
wird.
8.2 Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung des
Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen herge-
stellt, oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, sofern ein Abstand von seitlich
20 cm
und hinten
20 cm
unterschritten wird. Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunst-
stoff muss ebenfalls
20 cm
betragen.
8.3 Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material wie Teppich, Parkett oder Kork müssen
unter dem Ofen
sowie
vor der Feuerraumöffnung
mind. 50 cm nach vorne
und
mind. 30 cm seitlich
über
die Feuerungsöffnung (nicht Außenkante des Gerätes, sondern Innenkante Feuerraumöff-
nung) hinaus durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas
oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
Es ist unterhalb des Ofens keine zusätzliche Wärmedämmung notwendig, es genügt ei-
ne tragfähige und brandsichere Unterlage,
da nach unten keine Wärmeabgabe erfolgt.
8.4 Gegenstände im Bereich der Zu- und Umluftöffnungen
Alle Luftein- und Luftaustrittsöffnungen sind ständig vollständig freizuhalten und dürfen nicht
versperrt oder abgedeckt werden:
Überhitzungsgefahr für den Ofen!
Im Bereich der Warmluftaustritte müssen brennbare Gegenstände einen
Abstand von min-
destens 80 cm
(Maß A)
bzw. von
40 cm (Maß B)
bei Öfen
mit hinterlüftetem Strahlungs-
schutz
einhalten.
8.5 Abstände zum Verbindungsstück (Rauchrohr)
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein. Sie
dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbindungsstück zwischen
Ofen und Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waa-
gerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen zum Schornstein hin um 10 Grad ansteigen.
Rohre, die nicht wärmegeschützt oder senkrecht geführt sind, sollen nicht länger als 1 Meter
sein.
Das
Maß
X
(Abstand zu brennbaren Baustoffen/Materialien) muss nach An-
gaben des Herstellers des Verbindungsstückes eingehalten werden.
X