WP01_1_2010_de_en_fr_it_V10.doc
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In regelmäßigen Abständen muss die Brennerschale durch den Betreiber von Asche und Schla-
cke gereinigt werden. Ebenso ist die Sichtscheibe vom Aschebelag zu reinigen, die bei der
Verbrennung von festen Brennstoffen immer anfallen. Zusätzlich ist eine regelmäßige Wartung
der Heizgaszüge notwendig, die durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden sollte.
Die Geräte sind für die Aufstellung im Wohnraum konzipiert, geprüft und zugelassen. Für die
Verbrennung muss ausreichend Sauerstoff nachströmen können. Daher ist eine Kombination
mit raumlufttechnischen Anlagen, wie insbesondere Dunstabzugshaube, Lüftungsanlage oder
pneumatischer Förderanlage für Holzpellets, nur unter bestimmten Auflagen zulässig. Fragen
Sie dazu Ihren Bezirksschornsteinfegermeister oder Ihren ausführenden Fachbetrieb.
Funktionsschnitt