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Bedienung
eine längere Bauform und pressen die Spannbacken nach hinten um das
Einsetzen eines stärkeren Dorns zwischen die Spannbacken zu ermöglichen.
Tipp: Sie können sich das Einsetzen erleichtern, indem Sie die Mundstück-
aufnahme entfernen und das Mundstück in die abgenommene Mundstück-
aufnahme einschrauben. Schrauben Sie danach die Mundstückaufnahme mit
eingesetztem Mundstück auf das Nietgerät.
Luftdruck und Luftmenge
Das Druckluft Blindnietgerät sollte mit einem Druck von 6 bar (90 PSI)
betrieben werden. Ein größerer Druck als der max. zulässige Druck von 7 bar
würde aufgrund höherer Belastung die Lebensdauer Ihres Gerätes verkürzen.
Das Blindnietgerät sollte mit einen Kompressor mit einem Luftvolumen von
mindestens 200 l/min betrieben werden.
Verwenden Sie nur Anschlussschläuche mit einem Innendurchmesser von
mindestens 9 mm. Bedenken Sie bitte beim Einstellen des Luftdrucks, dass
der Druck bei einer Schlauchlänge von 10 m und einem Innendurchmesser
von 9 mm um ca. 0,6 bar absinkt.
Wartung und Pflege
Um eine einwandfreie Funktion und lange Lebensdauer zu gewährleisten, sind
gewissenhafte Schmierung und Wartung unerlässlich.
Zum Betrieb von Druckluftwerkzeugen wird saubere Luft benötigt. Korrosions-
rückstände, Staub und Schmutz aus der Versorgungsleitung beeinträchtigen
die Leistung und schaffen technische Probleme. Eine dem Werkzeug vorge-
schaltete Wartungseinheit mit Filter, Reduzierventil und Öler entzieht der Luft
Feuchtigkeit und Schmutz, regelt den Betriebsdruck und versorgt das
Werkzeug optimal mit Wartungsöl.
Reinigen Sie Ihr Gerät gegebenenfalls mit einem feuchten Tuch.
Benutzen Sie keine chemischen Reinigungsmittel, die aggressive Substanzen
enthalten, wie Benzin, Verdünnung u.a., da sie den Kunststoff angreifen
könnten.
Lassen Sie keine Flüssigkeiten in das Werkzeug gelangen und tauchen Sie
das Gerät nicht in Flüssigkeiten.
Wasser in der Druckluftzufuhr kann Schäden
am Gerät verursachen. Entwässern Sie Ihren Kompressor oder Ihr Leitungs-
system regelmäßig!
Reinigen Sie den Luftfilter ihrer Anlage mindestens einmal wöchentlich.