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WIKA Betriebsanleitung Typ TR25 (Ex i)
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14073045.04 03/2019 EN/DE
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Zulässige Druck- und Temperaturgrenzen für Betrieb und Umgebung beach-
ten und einhalten.
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Die vom Hersteller zulässige Umgebungstemperatur nicht überschreiten.
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Die Festlegung geeigneter Wartungen und Inspektionsintervalle ist abhängig
vom Einsatzfall und ist durch den Anwender festzulegen.
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Die Montage-, Inbetriebnahme-, Benutzungs-, Wartungs -und Inspektionsvor-
gaben des Herstellers beachten und einhalten.
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Zur Montage der jeweiligen Verschraubungsnorm entsprechend geeignete
Schrauben, Muttern, etc. verwenden.
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Zur Gewährleistung der erforderlichen Dichtheit und einwandfreien Funktion,
geeignete Dichtungen bei der Montage verwenden.
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Der Anbau der Schutzrohre bzw. Messgeräte an den Behälter/Rohrleitung hat
dauerhaft technisch dicht zu erfolgen.
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Elektrostatische Aufladungen der Schutzrohre bzw. Messgeräte durch Erden
der Behälter bzw. Rohrleitung vermeiden.
2.5 Besondere Gefahren
WARNUNG!
Die Angaben der geltenden Baumusterprüfbescheinigung sowie die jeweiligen
landesspezifischen Vorschriften zur Installation und Einsatz in explosionsgefähr-
deten Bereichen (z. B. IEC 60079-14, NEC, CEC) einhalten. Bei Nichtbeachten
können schwere Körperverletzungen und/oder Sachschäden auftreten.
Weitere wichtige Sicherheitshinweise für Geräte mit ATEX-Zulassung siehe
Kapitel 2.3 „Zusätzliche Sicherheitshinweise für Geräte nach ATEX“.
WARNUNG!
Bei gefährlichen Messstoffen wie z. B. Sauerstoff, Acetylen, brennbaren oder
giftigen Stoffen, sowie bei Kälteanlagen, Kompressoren etc. müssen über die
gesamten allgemeinen Regeln hinaus die einschlägigen Vorschriften beachtet
werden.
WARNUNG!
Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD) erforderlich!
Die ordnungsgemäße Verwendung geerdeter Arbeitsflächen und persönlicher
Armbänder ist bei Arbeiten mit offenen Schaltkreisen (Leiterplatten) erforderlich,
um die Beschädigung empfindlicher elektronischer Bauteile durch elektrostati-
sche Entladung zu vermeiden.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber sicherstellen,
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dass eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden ist und bei
Bedarf jederzeit Hilfe zur Stelle ist.
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dass das Bedienpersonal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit, Erste-Hilfe und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinwei-
se kennt.
2. Sicherheit