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WIKA Betriebsanleitung Typ TR25 (Ex i)
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14073045.04 03/2019 EN/DE
6. Inbetriebnahme, Betrieb
VORSICHT!
Widerstandsthermometer nach unten einbauen, wenn eine horizontale Rohrlei-
tung im Betrieb nur unvollständig gefüllt ist.
Vor Inbetriebnahme das Schutzrohr entsprechend den Reinigungsvorschriften
der Anlage reinigen.
WARNUNG!
Geeignetes Dichtungsmaterial verwenden. Die Dichtheit muss vom Anlagenbe-
treiber regelmäßig überprüft werden.
Ein Verbiegen oder Anpassen des Schutzrohres zur Montage ist nicht zulässig. Der Einbau
hat so zu erfolgen, dass Beschädigungen des Schutzrohres durch den Anlagenbetrieb
oder den Anwender ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls ist dafür eine über die unten
beschriebene hinausgehende Befestigung des Schutzrohres/der Rohrleitung (z. B. mit
Rohrschellen) notwendig. Insbesondere der Hals ist durch geeignete Maßnahmen vor
Abknicken zu schützen.
7. Hinweise zu Montage und Betrieb im explosionsgefährde-
ten Bereich (Europa)
7.1 Allgemeine Hinweise zum Explosionsschutz
Die Anforderungen der ATEX-Richtlinie sowie der IEC beachten.
Zusätzlich gelten die Angaben der jeweiligen Landesvorschriften bezüglich des
Einsatzes in explosionsgefährdeter Umgebung.
A) Die Verantwortung über die Zoneneinteilung unterliegt dem Anlagenbetreiber und nicht
dem Hersteller/Lieferanten der Betriebsmittel.
B) Der Betreiber der Anlage stellt in eigener Verantwortung sicher, dass vollständige und
im Einsatz befindliche Thermometer bezüglich aller sicherheitsrelevanten Merkmale
identifizierbar sind. Beschädigte Thermometer dürfen nicht verwendet werden. lnstand-
setzungen (Reparaturen) dürfen nur von dafür autorisierten Personen durchgeführt
werden. Reparaturen dürfen nur mit Originalersatzteilen des Ursprungslieferanten
durchgeführt werden, da ansonsten die Anforderungen der Zulassung nicht erfüllt sind.
Bauliche Veränderungen nach Auslieferung der Geräte obliegen nicht in der Verantwor-
tung des Herstellers.
C) Ist eine Komponente eines elektrischen Betriebsmittels, von dem der Explosionsschutz
abhängt, instandgesetzt worden, so darf das elektrische Betriebsmittel erst wieder in
Betrieb genommen werden, nachdem der Sachverständige festgestellt hat, dass es in
den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen entspricht.
Außerdem muss der Sachverständige hierfür eine Bescheinigung erstellen und das
Betriebsmittel mit einem Prüfzeichen versehen.
6. Inbetriebnahme, Betrieb / 7. Hinweise zu Montage ...