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WIKA Betriebsanleitung Typ TR25 (Ex i)
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14073045.04 03/2019 EN/DE
Für die Verwendung von Gehäusen müssen diese entweder über eine entsprechende
eigene Zulassung verfügen oder den minimalen Anforderungen entsprechen. IP-Schutz:
mindestens IP20 (mindestens IP65 für Staub), gilt für alle Gehäuse. Leichtmetallgehäuse
müssen jedoch entsprechend IEC/EN 60079-0 Abs. 8.1 geeignet sein. Zusätzlich müssen
nicht metallische Gehäuse oder pulverbeschichtete Gehäuse den elektrostatischen Anfor-
derungen IEC/EN 60079-0 entsprechen oder einen entsprechenden Warnhinweis besitzen.
Schutzmaßnahmen für Anwendungen die EPL Ga oder Da erfordern:
Betriebsbedingte Reibung oder Stöße zwischen Geräteteilen aus Leichtmetall oder deren
Legierungen (z. B. Aluminium, Magnesium, Titanium oder Zirkonium) mit Geräteteilen aus
Eisen/Stahl sind nicht zulässig. Betriebsbedingte Reibungen oder Stöße zwischen Leicht-
metallen sind erlaubt.
7.1.2 Ex-Kennzeichnung
Für Anwendungen ohne Transmitter (Digitalanzeigen) die Geräte der Gerätegruppe II
(explosionsfähige Gasatmosphären) erfordern gelten folgende Temperaturklasseneintei-
lung und Umgebungstemperaturbereiche:
Tabelle 1
Kennzeichnung
Tempera-
turklasse
Umgebungs-
temperatur-
bereich (T
a
)
Max. Oberflächentempe-
ratur (T
max
) an der Fühler-
oder Schutzrohrspitze
II 1G Ex ia IIC T6 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T6 Ga/Gb
T6
(-50)
1)
-40 ... +80 °C
T
M
(Mediumstemperatur) +
Eigenerwärmung
Hierzu sind die besonderen
Bedingungen (17) zu beachten.
II 1G Ex ia IIC T5 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T5 Ga/Gb
T5
(-50)
1)
-40 ... +80 °C
II 1G Ex ia IIC T4 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T4 Ga/Gb
II 1G Ex ia IIC T3 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T3 Ga/Gb
T4, T3
(-50)
1)
-40 ... +80 °C
1) Die Werte in Klammern gelten für Sonderausführungen. Diese Fühler werden mit besonderen Vergussmassen
gefertigt. Weiterhin werden sie mit Gehäusen aus CrNi-Stahl und mit Kabelverschraubungen für den Tieftempera-
turbereich ausgestattet
Beim Einbau eines Transmitters und/oder einer Digitalanzeige gelten die besonderen
Bedingungen aus der Baumusterprüfbescheinigung (siehe Punkt 17).
7. Hinweise zu Montage und Betrieb im Ex-Bereich (Europa)