6. Garantie
Wir garantieren das Gerät gegen Material- und Fabrikationsfehler bei normalem und richtigem
Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung für den Zeitraum von 2 Jahren nach Auslieferung.
Wir werden eventuelle Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, und die auf
Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder
reparieren. Voraussetzung hierfür ist die jährlich einmal durchzuführende Prüfung gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaft bzw. den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Weitere
Garantien werden nicht gegeben. Insbesondere sind wir weder verantwortlich für Schäden durch
Ausfall des Gerätes oder durch unvernünftigen Gebrauch, noch für Kosten und Ausgaben, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung gemacht worden sind, oder irgendwelche Folgeschäden. Schäden, die
durch Verschmutzung oder mangelnde Wartung entstehen, schließen eine Garantie aus.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir,
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich
des Versands. Weiterhin die unmittelbar entstehenden angemessenen Arbeitskosten für den Aus- und
Einbau durch eine von uns autorisierte Stelle.
Die Garantie ist hinfällig, wenn das Gerät außerhalb des Werkes in seinem Aufbau oder in seiner
technischen Konstruktion verändert wird.
Nur Original-Ersatzteile verwenden!
Bei unsachgemäßer Reparatur, die nach Meinung des Herstellers Zustand, Wirkung oder
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird keine Garantie gewährt.
7. Umweltschutz und Recycling
Elektronische Geräte sind Wertstoffe und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß der örtlichen Vorschriften und
leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
Informationen für private Haushalte - Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang
mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der
Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
zugeführt werden.
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