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hen und Stillstand des rotierenden Werkzeuges abwar-
ten.
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften aus-
geführt werden.
• Sämtliche
Schutz-
und
Sicherheitseinrichtun-
gen müssen nach abgeschlossenen Reparatur- und
Wartungsarbeiten sofort wieder montiert werden.
Zum Beheben von Störungen die Maschine abschalten.
Netzstecker ziehen!
• Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine
Absauganlage einsetzen Die Strömungsgeschwindigkeit
am Absaugstutzen muß 20m/s betragen.
• Rissige Hobelmesser, oder solche die Ihre Form verän-
dert haben, nicht verwenden.
• Zum Hobeln von schweren oder unhandlichen Teilen
geeignete Hilfsmittel zum Abstützen verwenden, z. B.
Sonderzubehör: Roll-und Allseitenrollbock.
• Auch bei geringfügigem Standortwechsel Maschine
vonjeder externen Energiezufuhr trennen! Vor Wiederin-
betriebnahme die Maschine wieder ordnungsgemäß an
das Netz anschließen.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor ausschal-
ten. Netzstecker ziehen!
Ziehen Sie den Netzstecker, wenn die Maschine nicht
gebraucht wird.
• Überprüfen Sie die Maschine vor jeder Inbetriebnahme
auf funktionsfähige Schutzeinrichtungen und funkti-
onsfähigen Schalter. Benutzen Sie die Maschine nicht,
wenn die Schutzeinrichtungen, der Schalter, die elektri-
schen Zuleitungen, der Stecker oder sonstige Teile an
der Maschine beschädigt sind.
• Verwenden Sie keine stumpfen Messer, weil dies die
Rückschlaggefahr erhöht.
• Der nicht benutzte Teil der Messerwelle muss abge-
deckt werden.
• Verwenden Sie beim Hobeln kurzer Werkstücke einen
Schiebegriff.
• Verwenden Sie zusätzliche Hilfsmittel beim Hobeln
schmaler Werkstücke, wie zum Beispiel horizontale An-
drückmittel, gefederte Schutzvorrichtungen.
• Verwenden Sie die Maschine nicht zum Falzen und Zin-
ken.
• Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der Rück-
schlagsicherung und die Hobelwelle
• Die Maschine sollte bei Betrieb mit Schrauben am Bo-
den verankert werden.
• Überprüfen Sie regelmäßig den festen Sitz der Hobel-
messer und Messerauflagen an der Messerwelle.
• Die Messer dürfen maximal 2,5 mm + 10 % über der
Messerwelle vorstehen.
• Die Maschine muss sicher geerdet werden. Die gelb/
grüne (grüne) Ader ist der Schutzleiter.
• Überprüfen Sie regelmäßig die Rückschlagsicherung
auf einwandfreie Funktion.
• Hobeln Sie nie tiefer als 2,5 mm.
• Die Mindesthöhe von nachschleifbaren Hobelmessern
ist 20 mm.