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Tragen Sie beim Arbeiten mit diesem Werkzeug eine Schutzbrille.
Sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass das Werkstück sicher
befestigt ist und sich nicht bewegen kann.
Der Schwingschleifer ist ein handgeführtes Werkzeug, das
nirgends festgeklemmt werden darf.
Entfernen Sie vor Beginn der Schleifarbeiten alle Nägel, Schrauben
usw. aus dem Arbeitsbereich.
Versuchen Sie niemals, den Schwingschleifer durch Druck auf die
Schleifplatte zu stoppen.
Verwenden Sie ausschließlich Schleifpapier in einwandfreiem
Zustand. Verwenden Sie kein verschlissenes Papier.
Das Schleifen von asbesthaltigem Material ist aufgrund des
Gesundheitsrisikos nicht zulässig.
Bleihaltige Farbe darf nicht geschliffen werden; andernfalls besteht
die Gefahr einer Bleivergiftung.
Essen und trinken Sie nicht am Arbeitsplatz.
Unbeteiligte, die den Arbeitsplatz betreten, müssen eine
Atemmaske tragen.
Dichten Sie den Arbeitsbereich nach Möglichkeit ab, sodass Sie
den Staub auffangen und nach der Arbeit entfernen können.
Tragen Sie beim Arbeiten stets eine Atemmaske.
Der Schwingschleifer darf nicht für Nassschleifarbeiten verwendet
werden.
Der Schwingschleifer ist für leichte Schleifarbeiten an Holz und
Metall konzipiert.
Magnesiumhaltiges Material darf wegen des erhöhten Brandrisikos
nicht geschliffen werden.
Tragen Sie beim Arbeiten mit der Excenterschleifer immer
einen geeigneten Augenschutz. Normale Brillen haben
lediglich schlagfeste Gläser, KEINE Sicherheitsgläser.
Eine
Beachtung dieser Vorschrift vermindert die Unfallgefahr.
Verwenden Sie stets eine Atem- oder Staubmaske.
Eine
Beachtung dieser Vorschrift vermindert die Unfallgefahr.
Tragen Sie bei längeren Arbeiten immer einen Gehörschutz.
Eine Beachtung dieser Vorschrift vermindert die Unfallgefahr.
Warnung: Bestimmte Stäube, die bei Schleif-, Säge-,
Schmirgel-, Bohr- und ähnlichen Arbeiten am Bau anfallen,
können Substanzen enthalten, die Krebs verursachen oder das
Erbgut schädigen. Hierzu zählen unter anderem:
Blei aus Farben und Lacken auf Bleibasis.
Kristallines Silikat aus Ziegeln und Zement sowie weiteren
Baustoffen.
Arsen und Chrom aus chemisch behandelten Hölzern.
Die durch solche Aussetzungen bedingten Risiken für die
Gesundheit unterscheiden sich je nach Häufigkeit, mit der solche
Tätigkeiten stattfinden.
Um die Aussetzung zu diesen chemischen Substanzen
herabzusetzen:
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