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Umwelt
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten (Altgeräte)
Diese durchkreuzte Mülltonne auf dem Produkt, den Begleitmaterialien und/oder auf der
Verpackung bedeutet, dass elektrische und elektronische Geräte nicht in den allgemei-
nen Hausmüll gegeben werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
solche Geräte getrennt vom allgemeinen Hausmüll zu entsorgen. Altgeräte müssen zur
Behandlung, Aufarbeitung bzw. zum Recycling gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
den zuständigen Sammelpunkten zugeführt werden. Des Weiteren besteht die Ver-
pflichtung, Batterien, die nicht vom Gerät umschlossen sind, vor der Entsorgung des
Altgerätes zu entfernen und diese getrennt zu entsorgen. Gleiches gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entfernt werden können. Durch eine richtige Entsorgung alter Produkte tragen Sie
zum Umweltschutz und zur Gesundheit der Menschen bei. Verbraucher müssen eigenverantwortlich
persönliche Daten, die ggf. auf dem Altgerät gespeichert sind, vor der Entsorgung löschen. Altgeräte
können kostenfrei im Handel zurückgeben werden. Eine Rücknahmepflicht von Altgeräten besteht in
Deutschland für:
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Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindes
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tens 400 m² sowie Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Diese Händler müssen pro Rückgabe bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere
Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurück-
nehmen. Größere Altgeräte müssen beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts der gleichen Art
kostenfrei zurückgenommen werden; dies gilt auch für Lieferungen nach Hause.
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Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 m² müssen Wärme
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überträger, Bildschirmgeräte (>100 cm²) und Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen mehr
als 50 cm) beim Verkauf eines Neugerätes kostenfrei zurücknehmen. Für die Rücknahme von
Lampen und Kleingeräten müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Wiederverwertung von Verpackungsmaterial, Papier und Pappe
Die Verpackung des Gerätes besteht aus wieder verwertbaren Materialien. Das Material-
wiederverwertungssymbol mit Recycling-Code dient der Kennzeichnung der verwendeten
Materialien. Geben Sie Verpackungen, Pappe und Papier nicht in den allgemeinen Haus-
müll.
Batterien
Dieses Symbol auf Batterien bedeutet, dass diese nicht in den
allgemeinen Hausmüll gegeben werden dürfen. Jeder Verbrau-
cher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können. Die
Batterien können unentgeltlich zurückgegeben werden.
Ein chemisches Symbol (Pb für Blei, Hg für Quecksilber, Cd
für Kadmium) unter der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass die Batterie einen Anteil von mehr als 0,0005% Quecksilber, mehr als 0,004% Blei oder mehr
als 0,002% Kadmium enthält. Durch eine richtige Entsorgung tragen Sie zum Umweltschutz und zur
Gesundheit der Menschen bei.
Das Gerät enthält einen eingebauten Akkumulator, der vom Gerät umschlossen ist und nur durch
Fachpersonal in Reparaturbetrieben bzw. in Entsorgungsbetrieben ausgetauscht bzw. entnommen
werden kann.