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Deutsch
VORWORT
Diese Betriebsanleitung ist von jedem Bediener vor der ersten
Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen. Sie soll helfen das Produkt kennen
zu lernen und dessen bestimmungsgemäße Einsatzmöglichkeiten zu
nutzen. Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise das Produkt
sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung
hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu
vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Hebezeuges
zu erhöhen. Diese Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des
Produktes verfügbar sein. Neben der Betriebsanleitung und den im
Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütungsvorschrift, sind auch die anerkannten
Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Der an den Arbeitsplätzen des Bedienpersonals äquivalente Dauer-
schalldruckpegel hat einen Wert unter 73 dB. Er wurde im Mess-
flächenschalldruckpegelverfahren (Abstand zum Elektrokettenzug 1 m,
9 Messpunkte, Genauigkeitsklasse 2 DIN 45635) ermittelt.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
- Das Gerät ist zum Heben von Lasten geeignet.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit ( W L L) ist die
maximale Last, die angeschlagen werden darf.
- Der Trag- und Lasthaken des Gerätes muss sich bei Hebevorgän-
gen in einer lotrechten Geraden über dem Schwerpunkt (S) der
Last befinden, um ein Pendeln der Last beim Hebevorgang zu ver-
meiden (Fig. 1).
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobe-
nem oder gespanntem Zustand belassen.
- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er
sich davon überzeugt hat, dass die Last richtig angeschlagen ist
und sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
- Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten,
dass das Hebezeug so bedient werden kann, dass der Bediener
weder durch das Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder die
Last gefährdet wird.
- Die Geräte können bei einer Umgebungstemperatur zwischen - 20
°
C
und + 50
°
C arbeiten. Bei Extrembedingungen sollte mit dem
Hersteller Rücksprache genommen werden.
Achtung:
Bei Umgebungstemperaturen unter 0
°
C Bremse auf
Vereisung überprüfen!
- Die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften für motorisch
betriebene Hebezeuge des jeweiligen Landes, in dem das Gerät
eingesetzt wird, sind unbedingt zu beachten.
- Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört neben der Beach-
tung der Betriebsanleitung auch die Einhaltung der Wartungsbe-
dingungen.
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- Bei Funktionsstörungen ist das Hebezeug sofort außer Betrieb zu
setzen.
SACHWIDRIGE VERWENDUNG
- Die Tragfähigkeit ( W L L) des Hebezeuges darf nicht überschritten
werden.
- Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Personen ist
verboten (Fig. 2).
- Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind verboten.
Die Lastkette darf nicht als Erdleitung bei Schweißarbeiten verwen-
det werden (Fig. 3).
- Schrägzug, d.h. seitliche Belastung auf das Gehäuse oder Unter-
flasche ist verboten (Fig. 4).
- Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schlingkette) verwendet
werden (Fig. 5).
- Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube, Schrauben-
dreher oder ähnlichem verbinden (Fig. 6).
- Fest in Hebezeuge eingebaute Lastketten dürfen nicht instandge-
setzt werden.
- Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag- und Lasthaken ist
unzulässig (Fig. 7).
- Hakenspitze nicht belasten (Fig. 8).
- Das Kettenendstück darf nicht als betriebsmäßige Hubbegrenzung
verwendet werden.
- Ein betriebsmäßiges Drehen der Lasten ist verboten, da die Unter-
flaschen der Geräte nicht zum betriebsmäßigen Drehen von ange-
hängten Lasten konzipiert sind. Ist ein betriebsmäßiges Drehen
vorgesehen, müssen s. g. Drallfänger vorgesehen werden bzw. es
ist mit dem Hersteller Rücksprache zu nehmen.
- Hebezeug nicht aus großer Höhe fallen lassen. Das Gerät sollte
immer sachgemäß auf dem Boden abgelegt werden.
- Hebezeuge sollten nicht an Tragwerken verwendet werden, deren
Tragfähigkeit geringer ist als die des Hebezeuges.
PRÜFUNG VOR ERSTER INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Hebezeug einer Prüfung durch
einen Sachkundigen zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im
Wesentlichen aus einer Sicht- und Funktionsprüfung.
Sie soll sicherstellen, dass sich das Gerät in einem sicheren Zustand
befindet und gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden festgestellt und
behoben werden. Als Sachkundige können z.B. die Wartungsmonteure
des Herstellers oder Lieferanten angesehen werden. Der Unternehmer
kann aber auch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal des
eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich der Tragmittel,
Ausrüstung und Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und
Fehler zu überprüfen. Weiterhin sind die Bremse und das korrekte
Einhängen des Gerätes und der Last zu überprüfen. Dazu ist mit
dem Gerät eine Last über eine nur kurze Distanz zu heben, zu
ziehen oder zu spannen und wieder abzusenken bzw. zu entlasten.
Durch kurzes Fahren gegen den Lasthaken oder das Kettenendstück
muss die Funktion der Überlastsicherung überprüft werden.
Überprüfung der elektrischen Einrichtungen
Die elektrischen Einrichtungen wie Steuerschalter oder Zuleitungen
müssen intakt und dürfen nicht beschädigt sein. Der Not-Aus Taster
ist auf seine Funktion zu überprüfen.
Achtung:
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur von
Elektrofachkräften durchgeführt werden.
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