Deutsch
VORWORT
Diese Betriebsanleitung ist von jedem Bedie-
ner vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig
zu lesen. Sie soll helfen das Produkt kennen-
zulernen und dessen bestimmungsgemässe
Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hin-
weise um das Produkt sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung
hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zu-
verlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
zu erhöhen. Diese Betriebsanleitung muss
ständig am Einsatzort des Produktes verfüg-
bar sein. Neben der Betriebsanleitung und den
im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Un-
fallverhütungsvorschrift sind auch die aner-
kannten Regeln für sicherheits- und fachge-
rechtes Arbeiten zu beachten.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
- Das Produkt ist für den Transport von palet-
tierten Gütern und Waren geeignet, die auf-
grund ihrer Abmessung sicher auf den
Gabelzinken gelagert werden können.
Achtung:
Unbedingt Hinweise zur Verwen-
dung auf Baustellen beachten!
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähig-
keit (W L L) ist die maximale Last, die nicht
überschritten werden darf.
- Das Anhängen des Lastaufnahmemittels
darf nur an Hubgeräten (Krane usw.) erfol-
gen, die mit Hakensicherungen ausgestat-
tet sind. Der Haken muss sich in der Öse
frei bewegen können.
- Die angegebene Tragfähigkeit gilt bei einem
Abstand des Lastschwerpunktes von
400 mm bzw. 500 mm vom Holm (halbe
Zinkenlänge).
- Außerhalb des bodennahen Bereiches, bzw.
auf Baustellen, muss die Last durch die mit-
gelieferte straff zu spannende Sicherungs-
kette gesichert sein. Zum Befestigen der Ket-
te sind am senkrechten Holm Ösen ange-
bracht.
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- Bei ordnungsgemäßer Positionierung der
Last und der Aufhängeöse senkrecht über
dem Lastschwerpunkt (Fig. 1) muss der Nei-
gungswinkel min. 5
°
nach hinten erreichen.
- Beim Transport von losen Materialien wie
z.B. Dachziegel oder Bausteinen auf Bau-
stellen muss zum Schutz vor Herabfallen
zusätzlich ein geeignetes Netz oder ein ge-
eigneter Käfig verwendet werden.
Hinweis:
Die Öffnungen der Schutzeinrich-
tung muss kleiner als 50 mm
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sein (siehe
Merkblatt „paketierte Steine auf Baustellen“
ZH 1/335).
- Es ist darauf zu achten, nur unbeschädigte
Paletten zu verwenden.
- Das Heben oder der Transport von Lasten
ist zu vermeiden, solange sich Personen im
Gefahrenbereich der Last befinden.
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbe-
aufsichtigt in angehobenem oder gespann-
tem Zustand belassen.
- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass die Last richtig angeschlagen ist.
- Beim Einhängen des Lastaufnahmemittels
ist vom Bediener darauf zu achten, dass das
Lastaufnahmemittel so bedient werden
kann, dass der Bediener weder durch das
Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder
die Last gefährdet wird.
- Die Lastaufnahmemittel können in einer
Umgebungstemperatur zwischen – 40
°
C
und +100
°
C arbeiten.
Bei Extrembedingungen sollte mit dem Her-
steller Rücksprache genommen werden.
- Die Unfallverhütungs- bzw. Sicherheits-
vorschriften für Lastaufnahmemittel des
jeweiligen Landes, in dem das Lastauf-
nahmemittel eingesetzt wird, sind unbedingt
zu beachten.
- Bei Funktionsstörungen ist das Lastauf-
nahmemittel sofort außer Betrieb zu setzen.
SACHWIDRIGE VERWENDUNG
- Die angegebene Tragfähigkeit (W L L) darf
nicht überschritten werden.
- An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine
Veränderungen durchgeführt werden.
- Die Benutzung des Lastaufnahmemittels
zum Transport von Personen ist verboten.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung und das Anstoßen an Hinder-
nisse zu vermeiden.
- Der Transport des Hebegutes sollte immer
langsam und vorsichtig durchgeführ t
werden.
- Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit
seitlichen Zugkräften ist verboten.
- Die lichte Höhe der Krangabel und die Zin-
kenlänge dürfen von dem Hebegut nicht
überschritten werden.
- Mit der Krangabel dürfen nur Güter trans-
portiert werden, die auf Paletten fest
verschnürt sind bzw. Güter die aufgrund
ihrer Form und Größe direkt von den Zinken
aufgenommen werden können.
Achtung:
Beim Anheben der beladenen
Krangabel dürfen die Zinken nicht nach vorn
geneigt sein (Fig. 1).
- Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe
fallen lassen.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Last-
aufnahmemittel einer Prüfung durch einen
Sachkundigen zu unterziehen. Diese Prüfung
besteht im Wesentlichen aus einer Sicht- und
Funktionsprüfung. Sie sollen sicherstellen,
dass sich das Lastaufnahmemittel in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls
Mängel bzw. Schäden festgestellt und be-
hoben werden. Als Sachkundige können z.B.
die Wartungsmonteure des Herstellers oder
Lieferanten angesehen werden. Der Unterneh-
mer kann aber auch entsprechend ausge-
bildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes
mit der Prüfung beauftragen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Richtige Position der Aufhängeöse (Fig. 3)
beachten.
- Es ist darauf zu achten, dass der Absteck-
bolzen (6) am Rahmen gesichert ist.
- Die Gabelzinken müssen verriegelt sein
(Fig. 2).
- Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Die Gabelzinken
sind von Schmutz, Öl, Fett und Eis beim Ein-
satz im Freien zu säubern.
- Es sind nur Kranhaken mit Hakensicherun-
gen einzusetzen.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS (Fig. 3)
Entsprechend der zu transportierenden Last
sind die Zinken und der Holm auf die erfor-
derliche Breite bzw. Höhe einzustellen und
durch die Verriegelung zu sichern.
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