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Wichtige informationen
Informationen zu gesetzlichen Regelungen bezüglich Wireless LAN
Je nach dem Modell kann das in den Tablet eingebaute Wireless LAN nur in den folgenden
Ländern verwendet werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Türkei und Ungarn.
Nutzungsbedingungen
Bei Anwendung der Wireless-LAN-Standards IEEE 802.11b/g/n stehen die Kanäle 1 bis
13 (2,4 GHz bis 2,4835 GHz) sowohl in Gebäuden als auch im Freien zur Verfügung. In
Frankreich, Italien und Norwegen gelten jedoch die folgenden Einschränkungen:
• Frankreich: In Gebäuden dürfen alle Kanäle ohne Einschränkung genutzt werden. Im Freien
sind nur die Kanäle 1 bis 6 zulässig. Dies bedeutet, dass im Peer-to-Peer-Modus die WLAN-
Funktion nur dann im Freien verwendet werden darf, wenn der entsprechende Peer die
Kommunikation auf einen zulässigen Kanal einstellt (d. h. zwischen 1 und 6). Im Infrastruktur-
Modus muss vor dem Einrichten einer Verbindung sichergestellt sein, dass der Access Point auf
einen Kanal zwischen 1 und 6 konfiguriert ist.
• Italien: Die Benutzung des RLAN-Netzwerks ist gesetzlich geregelt: Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten
– In Bezug auf die private Nutzung gilt die Gesetzesverordnung vom 1.8.2003, Nr. 259
(Gesetzesverordnung zur elektronischen Kommunikation). Insbesondere ist in Artikel 104
angegeben, wann die Einholung einer allgemeinen Genehmigung erforderlich ist, und in
Artikel 105, wann eine freie Nutzung zulässig ist.
– In Bezug auf die Veröffentlichung eines WLAN-Zugangs zu Telekommunikationsnetzen und
-diensten gilt die Gesetzesverordnung vom 28.5.2003 in neuester Fassung sowie Artikel 25
(allgemeine Genehmigung für elektronische Netzwerke und -dienste) der Gesetzesverordnung
zur elektronischen Kommunikation.
• Norwegen: Die Verwendung dieses Funkgeräts ist im Umkreis von 20 km vom Zentrum der
Stadt Ny-Ålesund, Spitzbergen, untersagt.
Informationen zum WEEE-Symbol
Ordnungsgemäße Entsorgung dieses Produkts (Elektro- und Elektronik-
Altgeräte).
(Gültig in der Europäischen Union sowie anderen europäischen Ländern mit
getrennter Abfallsammlung).
Dieses Symbol auf dem Produkt oder seiner Dokumentation weist darauf hin, dass das Produkt
am Ende seiner Lebensdauer nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden darf. Trennen
Sie das Produkt von anderem Abfall und führen Sie es dem Recycling zu, um Umwelt- und
gesundheitliche Schäden durch eine unkontrollierte Abfallentsorgung zu verhindern und eine
nachhaltige Wiederverwertung der Materialien zu fördern.
Private Benutzer sollten sich zur Entsorgung entweder an den Händler wenden, bei dem sie
dieses Produkt erworben haben, oder an die zuständige Gemeindeverwaltung, um zu erfahren,
wo und auf welche Weise das Gerät zum umweltfreundlichen Recycling abgegeben werden
kann.
Gewerbliche Benutzer sollten sich an ihren Lieferanten wenden und dabei die Bedingungen des
Kaufvertrags in Betracht ziehen. Dieses Produkt darf nicht zusammen mit anderem gewerblichen
Abfall entsorgt werden.
Entsorgung von Altakkus (gültig in der Europäischen Union sowie anderen europäischen Ländern
mit getrennter Abfallsammlung)
Eines der unten dargestellten Symbole ist möglicherweise auf dem Akku oder der Verpackung
abgebildet, um darauf hinzuweisen, dass der mit diesem Produkt mitgelieferte Akku nicht in den
Hausmüll gehört. Auf manchen Akkus wird dieses Symbol zusammen mit dem Symbol eines
chemischen Elements verwendet. Die chemischen Symbole für Quecksilber (Hg) oder Blei (Pb)
werden hinzugefügt, wenn der Akku mehr als 0,0005% Quecksilber bzw. 0,004% Blei enthält.
Mit der vorschriftsmäßigen Entsorgung dieser Akkus leisten Sie einen Beitrag für Umwelt und
Gesundheit und verhindern mögliche Schäden durch unsachgemäße Abfallbehandlung. Die
Wiederverwertung der Materialien schont natürliche Ressourcen. Falls Produkte aus Gründen der
Sicherheit, Leistung oder Datenintegrität eine ständige Verbindung mit einem integrierten Akku
benötigen, darf dieser Akku nur von qualifiziertem Wartungspersonal ausgewechselt werden. Um
eine ordnungsgemäße Behandlung des Akkus sicherzustellen, geben Sie das Produkt am Ende
seiner Lebensdauer an einer geeigneten Sammelstelle für die Wiederverwertung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten ab.
Beachten Sie bei allen anderen Akkus den Abschnitt mit den Hinweisen zum sicheren Entnehmen
des Akkus aus dem Produkt. Geben Sie den Akku bei einer geeigneten Sammelstelle für die
Entsorgung von Altakkus ab. Ausführlichere Informationen zum Recycling dieses Produkts oder
des Akkus erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, dem Abfallentsorgungsunternehmen oder
dem Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
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