GARANTIEURKUNDE – DE
Lauflernwagen Speedy 3in1 B-4500
1. Der Verkäufer gewährt für das Produkt eine Garantie von 24 Monaten ab dem Tag des Verkaufs
an den Verbraucher.
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, beim Verkauf die Garantieurkunde mit Datum und Stempel
der Verkaufsstelle auszufüllen. Es ist unzulässig, diese Garantieurkunde später als beim Verkauf
des Produkts zu datieren und zu bestätigen.
3. Bei einer Reklamation ist es notwendig, dass der Verbraucher das Original der estätigten
Garantieurkunde und das Original des Kaufbelegs (Kassenzettel) vorlegt, und es muss ein Protokoll
über den reklamierten Mangel erstellt werden (Beschreibung, unter welchen Umständen es
zu dem Mangel kam oder kurze Beschreibung des Defekts mit Wunsch des Verbrauchers).
4. Das Produkt wird nur in sauberem Zustand zur Reklamation entgegengenommen.
5. Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum ab dem Moment, in dem der Verbraucher seinen
Anspruch auf eine Garantiereparatur geltend machte, bis zu dem Moment, in dem der Verbraucher
verpflichtet war, das Produkt nach Ende der Reparatur zu übernehmen.
6. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Verbraucher oder eine andere Person nach
dem Kauf des Produkts bei der Montage, Wartung, Reinigung und Nutzung nicht in Einklang
mit der Gebrauchsanleitung vorgeht, die Teil dieser Garantiebedingungen ist. Der Verbraucher
ist nicht berechtigt, am Produkt irgendwelche Änderungen vorzunehmen.
7. Mechanische Beschädigungen durch falsche Nutzung des Produkts, insbesondere Zerkratzen,
Verbiegen, Brüche der Konstruktion oder der Plastikteile oder gesprungene oder gebrochene
Gelenke, das Ausbleichen der Farbe des Stoffbezugs, das durch nicht den Weisungen
entsprechendes Waschen entsteht, oder das Ausbleichen infolge von direkter Sonneneinstrahlung
oder Feuchtigkeit können nicht reklamiert werden. Auch auf Abrieb oder Zerreißen des Stoffbezugs
oder die Abnutzung von Teilen des Produkts durch übliche Abnutzung bezieht sich die Reklamation
nicht. Eine Reklamation kann auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn das Produkt durch
äußere chemische Einflüsse beschädigt ist, wenn Teile des Produkts verloren gehen oder entwendet
werden. Diese Mängel werden zuzüglich Transportkosten zu Lasten des Verbrauchers repariert.
8. Dem Käufer wurde das Produkt beim Kauf „vom Verkäufer vorgeführt oder zusammengebaut“
(was nicht der Tatsache entspricht, durchstreichen), und der Käufer wurde beim Kauf der Sache
mit der Gebrauchsanleitung bekannt gemacht.
9. Die Rechte des Käufers, die gemäß den Sonderrechtsvorschriften an den Kauf der Sache gebunden
sind, werden durch die gewährte Garantie nicht berührt.
Stempel und Unterschrift
Verkaufsdatum
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