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GARANTIEURKUNDE– DE
Dreirad B-T7811
1. Der Verkäufer gewährt für das Produkt eine Garantie von 24 Monaten ab dem Tag
des Verkaufs an den Verbraucher.
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, beim Verkauf die Garantieurkunde mit Datum und
Stempel der Verkaufsstelle auszufüllen. Es ist unzulässig, diese Garantieurkunde
später als beim Verkauf des Produkts zu datieren und zu bestätigen.
3. Bei einer Reklamation ist es notwendig, dass der Verbraucher das Original der
bestätigten Garantieurkunde und das Original des Kaufbelegs (Kassenzettel)
vorlegt, und es muss ein Protokoll über den reklamierten Mangel erstellt werden
(Beschreibung, unter welchen Umständen es zu dem Mangel kam oder kurze Be-
schreibung des Defekts mit Wunsch des Verbrauchers).
4. Das Produkt wird nur in sauberem Zustand zur Reklamation entgegengenommen.
5. Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum ab dem Moment, in dem der
Verbraucher seinen Anspruch auf eine Garantiereparatur geltend machte, bis zu
dem Moment, in dem der Verbraucher verpflichtet war, das Produkt nach Ende der
Reparatur zu übernehmen.
6. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Verbraucher oder eine andere Person nach
dem Kauf des Produkts bei der Montage, Wartung, Reinigung und Nutzung nicht in
Einklang mit der Gebrauchsanleitung vorgeht, die Teil dieser Garantiebedingungen
ist. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, am Produkt irgendwelche Änderungen
vorzunehmen.
7. Mechanische Beschädigungen durch falsche Nutzung des Produkts, insbesondere
Zerkratzen, Verbiegen, Brüche der Konstruktion oder der Plastikteile oder gesprun-
gene oder gebrochene Gelenke, das Ausbleichen der Farbe des Stoffbezugs, das
durch nicht den Weisungen entsprechendes Waschen entsteht, oder das Ausblei-
chen infolge von direkter Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit können nicht rekla-
miert werden. Auch auf Abrieb oder Zerreißen des Stoffbezugs oder die Abnutzung
von Teilen des Produkts durch übliche Abnutzung bezieht sich die Reklamation
nicht. Eine Reklamation kann auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn das
Produkt durch äußere chemische Einflüsse beschädigt ist, wenn Teile des Produkts
verloren gehen oder entwendet werden. Diese Mängel werden zuzüglich Transport-
kosten zu Lasten des Verbrauchers repariert.
8. Dem Käufer wurde das Produkt beim Kauf „vom Verkäufer vorgeführt oder
zusammengebaut“ (was nicht der Tatsache entspricht, durchstreichen), und der
Käufer wurde beim Kauf der Sache mit der Gebrauchsanleitung bekannt gemacht.
9. Die Rechte des Käufers, die gemäß den Sonderrechtsvorschriften an den Kauf der
Sache gebunden sind, werden durch die gewährte Garantie nicht berührt.
Stempel und Unterschrift
Verkaufsdatum