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Stempel und Unterschrift
Verkaufsdatum
1. Der Verkäufer gewährt für das Produkt eine Garantie von 24 Monaten ab dem Tag des Verkaufs
an den Verbraucher.
2.
Der Verkäufer ist verpflichtet, beim Verkauf die Garantieurkunde mit Datum und Stempel
der Verkaufsstelle auszufüllen. Es ist unzulässig, diese Garantieurkunde später als beim Verkauf
des Produkts zu datieren und zu bestätigen.
3. Bei einer Reklamation ist es notwendig, dass der Verbraucher das Original der estätigten Garantieurkunde
und das Original des Kaufbelegs (Kassenzettel) vorlegt, und es muss ein Protokoll über den reklamierten
Mangel erstellt werden (Beschreibung, unter welchen Umständen es zu dem Mangel kam oder kurze
Beschreibung des Defekts mit Wunsch des Verbrauchers).
4. Das Produkt wird nur in sauberem Zustand zur Reklamation entgegengenommen.
5. Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum ab dem Moment, in dem der Verbraucher seinen
Anspruch auf eine Garantiereparatur geltend machte, bis zu dem Moment, in dem der Verbraucher
verpfl ichtet war, das Produkt nach Ende der Reparatur zu übernehmen.
6. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Verbraucher oder eine andere Person nach dem Kauf des Produkts
bei der Montage, Wartung, Reinigung und Nutzung nicht in Einklang mit der Gebrauchsanleitung vorgeht,
die Teil dieser Garantiebedingungen ist. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, am Produkt irgendwelche
Änderungen vorzunehmen.
7.
Mechanische Beschädigungen durch falsche Nutzung des Produkts, insbesondere Zerkratzen,
Verbiegen, Brüche der Konstruktion oder der Plastikteile oder gesprungene oder gebrochene Gelenke,
das Ausbleichen der Farbe des Stoff bezugs, das durch nicht den Weisungen entsprechendes Waschen
entsteht, oder das Ausbleichen infolge von direkter Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit können nicht
reklamiert werden. Auch auf Abrieb oder Zerreißen des Stoff bezugs oder die Abnutzung von Teilen
des Produkts durch übliche Abnutzung bezieht sich die Reklamation nicht. Eine Reklamation kann auch
dann nicht geltend gemacht werden, wenn das Produkt durch äußere chemische Einfl üsse beschädigt
ist, wenn Teile des Produkts verloren gehen oder entwendet werden. Diese Mängel werden zuzüglich
Transportkosten zu Lasten des Verbrauchers repariert.
8.
Dem Käufer wurde das Produkt beim Kauf „vom Verkäufer vorgeführt oder zusammengebaut“
(was nicht der Tatsache entspricht, durchstreichen), und der Käufer wurde beim Kauf der Sache
mit der Gebrauchsanleitung bekannt gemacht.
9. Die Rechte des Käufers, die gemäß den Sonderrechtsvorschriften an den Kauf der Sache gebunden sind,
werden durch die gewährte Garantie nicht berührt.
GARANTIEURKUNDE
LAUFRAD
ZOOTER
BLU1003
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